Dies ist eine Diskussion zu Sponsoring? Spende? Werbungskosten? innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Sponsoring? Spende? Werbungskosten? es geht um die Behandlung von Zuwendungen Gewerbetreibender an einen gemeinnützigen Verein, der mit den Mitteln eine Flyeraktion zwecks Mitglieder- und Spendenwerbung durchführt. Erhält der Zuwendende eine werbewirksame Gegenleistung (z.B. eine Danksagung im Flyer: "gefördert von ..."), dann ist seine Zuwendung als Betriebsausgabe absetzbar (Sponsoring als Unterfall der Werbungskosten). Erhält er keine Werbung, dann ist es eine gegenleistungslose Spende (Zuwendungsbestätigung / Spendenbescheinigung). Was aber ist, wenn der Zuwendende eine Gegenleistung in Form einer Erfolgsbeteiligung erhält, z.B. 10 % der auf die Flyeraktion zurückzuführenden Spendeneinnahmen? Ist das Spendenaufkommen z.B. 10 x so hoch, wie die Zuwendung, erhält er zwar die Zuwendung nicht zurück (die ist verloren, denn sonst wäre es ein verbotenes Bank-Einlagengeschäft), dafür aber eine erfolgsabhängige Ausschüttung in gleicher Höhe (eine erfolgsunabhängige Ausschüttung wäre eine feste Verzinsung und damit ebenfalls ein verbotenes Bankgeschäft). Die Zuwendung sei weder Sponsoring (werbewirksame Hervorhebung fehlt), noch Spende (Gegenleistung in Form einer Ausschüttung). Die Frage lautet: Gehört die Zuwendung dann zu den nicht absetzbaren Kosten der Lebensführung, oder handelt es sich um Werbungskosten? Werbungskosten sind Kosten zur Erwerbung von Einnahmen. Um die Ausschüttung zu erhalten, ist die (nicht rückzahlbare) Zuwendung aufzuwenden (Kosten). Ich neige also zur Annahme von Werbungskosten. Über kompetente Antworten würde ich mich freuen.
__________________ Gruß Volker H. Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt |
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| AW: Sponsoring? Spende? Werbungskosten? Hallo, hat niemand eine Idee?
__________________ Gruß Volker H. Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt |
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