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Spekulationssteuer bei Schenkung und Vermietung

Dies ist eine Diskussion zu Spekulationssteuer bei Schenkung und Vermietung innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 08.08.2011, 11:24
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Spekulationssteuer bei Schenkung und Vermietung

Guten Tag zusammen,

mich würde mal interessieren, wie der Sachverhalt bzgl. Spekulationssteuer ist, wenn Eltern einem ihrer Söhne ein Grundstück mit Haus vor weniger als 10 Jahren geschenkt haben, dieses aber selber länger als 10 Jahre besessen haben.

Die Eltern hatten zu ihrer Besitzzeit eine von zwei im Haus befindlichen Wohnungen vermietet, die andere stand teilweise leer, wurde aber auch für vier Jahre vom Sohn bewohnt, bevor diesem das Haus geschenkt wurde. Zu dieser Zeit wohnte der andere Sohn ebenfalls mietfrei in der anderen Wohnung.

Nachdem dem Sohn das Haus geschenkt wurde, hatte dieser dort nicht mehr gewohnt, hat dann aber Renovierungen durchführen lassen und dann beide Wohnungen vermietet. Nun ziehen die Mieter aus und der Sohn will das Haus verkaufen, weil er mehrere 100 Kilometer entfernt lebt und aus gesundheitlichen Gründen (Schwerbehinderung) nicht mehr für den Erhalt der Immobilie sorgen kann.

Den Erlös aus dem Hausverkauf will er in die Finanzierung eines Kaufs eines Einfamilenhauses in seinem neuen Wohnort einfließen lassen.

Fällt in diesem Fall die Spekulationssteuer an.

Falls ja, wie hoch ist diese prozentual? Wird der Verkaufspreis auf das im Jahr des Verkaufs erwirtschaftete Einkommen aufgerechnet und damit der Steuersatz deutlich angehoben oder wird der "normale" Steuersatz auf das durch Arbeit erwirtschaftete Einkommen auch für den Verkaufspreis angerechnet?

Kann man dem Spekulationsgewinn aus dem Hausverkauf irgendwie einen Spekulationsverlust aus dem Hauskauf im selben Jahr entgegenstellen (Vermietung an Lebensgefährtin)?

Vielen Dank und Gruß vom Schneemann
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  #2 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 13:07
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AW: Spekulationssteuer bei Schenkung und Vermietung

Zitat:
Zitat:
Zitat von Schneemann88
Guten Tag zusammen,

mich würde mal interessieren, wie der Sachverhalt bzgl. Spekulationssteuer ist, wenn Eltern einem ihrer Söhne ein Grundstück mit Haus vor weniger als 10 Jahren geschenkt haben, dieses aber selber länger als 10 Jahre besessen haben.
.....

Fällt in diesem Fall die Spekulationssteuer an.

Der Schenkungsempfänger tritt in die Spekulationsfristen ein. Der Erhalt einer Schenkung ist kein Anschaffungsgeschäft im steuerlichen Sinne (ggfls. fällt aber Schenkungssteuer an). Da die Eltern bis zur Schenkung die Immobilie bereits mehr als 10 Jahre besessen haben, ist diese aus der relevanten Frist von 10 Jahren bereits herausgefallen.

Rein nachrichtlich, da im fiktiven Fall nicht relevant: wäre der Zeitraum von 10 Jahren noch nicht verstrichen, würde eine pauschale Abgeltungssteuer i.H.v. 25% + Soli + (ggfls.) KiSt auf den Wertzuwachs anfallen. Die Abgeltungssteuer ersetzt seit 2009 die vorher so bezeichnete "Spekulationssteuer". Diese war keine eigene Steuer, sondern durch den Spekulationsgewinn wurde das zu versteuernde Jahreseinkommen erhöht, was ggfls. zu einem höheren Progressionssatz führte.
Die Abgeltungssteuer seit 2009 ist dagegen eine Pauschalsteuer. Sofern der persönliche Steuersatz (incl. des zu versteuernden Gewinns) unter 25% zu liegen käme, wäre es ratsam, diesen "Spekulations"gewinn innerhalb der Einkommensteuererklärung einzeln zu versteuern, da die Steuerlast geringer wäre. Umgekehrt gilt entsprechend.

Edit: bitte den (Doppel)Thread im Forum "Immobilienrecht" löschen!
__________________
Gruß

Klaus
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  #3 (permalink)  
Alt 12.08.2011, 18:18
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AW: Spekulationssteuer bei Schenkung und Vermietung

Abgeltungssteuer gilt nur für Einkünfte aus Kapitalvermögen, § 32 d EStG. Bei Grundstücken bleibt es bei dem normalen Steuersatz.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.08.2011, 18:25
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AW: Spekulationssteuer bei Schenkung und Vermietung

Vielen Dank für die Antworten. Der Steuerberater sieht die Sache genauso, es fallen in diesem Fall keinerlei steuerliche Kosten für den Verkäufer an.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.08.2011, 23:28
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AW: Spekulationssteuer bei Schenkung und Vermietung

Zitat:
Zitat von cpe Beitrag anzeigen
Abgeltungssteuer gilt nur für Einkünfte aus Kapitalvermögen, § 32 d EStG. Bei Grundstücken bleibt es bei dem normalen Steuersatz.
Stimmt. Sorry, mein Fehler. An den Grundvoraussetzungen der Besteuerung ändert dies nichts - es wird nur teurer.
__________________
Gruß

Klaus
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