Dies ist eine Diskussion zu Sonderfall Versorgungsbezüge für mehrere Jahre innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Sonderfall Versorgungsbezüge für mehrere Jahre es stellt sich folgender fiktiver Sachverhalt: Beamter, 45 Jahre alt, ledig, erleidet im Juni 2005 einen (anerkannten) Dienstunfall mit physischen und psychischen Folgen. Nach mehreren ergebnislosen Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten wird der Beamte zum 01.05.2008 von der zuständigen Behörde vorzeitig pensioniert. Die zuständige Behörde geht dabei nicht auf die Unfallfolgen ein und setzte kommentarlos lediglich das normale Ruhegehalt fest. Der Beamte erhebt gegen den Bescheid Widerspruch und beantragt die Festsetzung des deutlich höheren Unfallruhegehalts nach § 36 BeamtVG. Die Behörde zögert die Entscheidung über den Widerspruch jedoch immer wieder hinaus. Nach mehreren Mahnungen hilft die Behörde erst Anfang Mai 2011 dem Widerspruch in vollem Umfang ab und teilt dem Beamten mit, dass er rückwirkend ab 01.05.2008 Anspruch auf Unfallruhegehalt hat. Lt. Abhilfebescheid stehen dem Beamten folgende Nachzahlungsbeträge (Differenz Ruhgehalt/Unfallruhegehalt) zu: Zeitraum 01.05.08 - 31.07.10: 27 Monate x 729,76 Euro = 19.703,52 Euro Zeitraum 01.08.10 - 31.05.11: 10 Monate x 751,69 Euro = 7.516,90 Euro Die Behörde unterwirft jedoch nur die 5 x 751,69 Euro für den Zeitraum 01.01.11 - 31.05.11 per Nachverrechnung dem normalen Lohnsteuerabzug. Die restliche Summe von 23.461,97 Euro (27 x 729,76 Euro und 5 x 751,69 Euro) für den Zeitraum 01.05.08 - 31.12.10 behandelt die Behörde als außerordentliche Einkünfte und besteuert diese im laufenden Jahr 2011 "ermäßigt" nach § 34 EStG. Diese Form der Besteuerung führt zu einer nachträglichen Lohnsteuer "Sonst. Bezüge" von 8.374 Euro und einem SolZuschlag "Sonst. Bezüge" von 460 Euro, also insgesamt 8.834 Euro. Der Beamte überprüft den Sachverhalt mit einem Steuerberechnungsprogramm und stellt fest, dass er ca. 2.000 Euro weniger Steuern/SolZuschlag zu zahlen hätte, wenn die Pensionsnachzahlungen in den zugehörigen Veranlagungszeiträumen 2008, 2009 und 2010 zu versteuern wären. Der Beamte wird also im Hinblick auf die Verzögerungstaktik der Behörde doppelt "belohnt": Zum einen hat er einen nicht unerheblichen Zinsverlust erlitten, zum anderen darf er durch die nachgelagerte Besteuerung des §34 EStG jetzt auch noch ca. 2.000 Euro mehr an Steuern bezahlen. Müssten nicht die ESt-Bescheide 2008-2010 nach § 173 AO (neue Tatsachen) geändert und die Nachzahlungsbeträge dort berücksichtigt werden? Käme eventuell ein Erlass aus Billigkeitsgründen der Steuern von ca. 2.000 Euro in Betracht? Was meint Ihr? Gruß |
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