Dies ist eine Diskussion zu seltsamer Progressionsvorbehalt innerhalb des Forums Steuerrecht
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| seltsamer Progressionsvorbehalt bei der Erstellunmg einer fiktiven Steuererklärung für 2011 bin ich auf etwas seltsames gestossen: In 2010 habe hat der Steuerpflichtige A eine Lohnersatzleitung bezogen. 25.000 netto. 40.000 brutto. Im ESt-Bescheid für 2010 hat das Finanzamt ausgeführt: "Bei der Berechnung des Steuerstatzes wurde Ihr Einkommen nach 32b Abs. 1 EStG um 65.000 Euro erhöht." LOL denkt man da zuerst. nachgerechnet. stimmt. das Finanzamt hat tatsächlich 65 T€ draufgeschlagen anstatt 45 T€. Schaden: 1.000 €. Die Widerspruchsfrist gegen den Steuerbescheid ist längst abgelaufen. Was sollte der A tun ? Gruß klaus |
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| AW: seltsamer Progressionsvorbehalt Mich ärgern und es als Lehrgeld abbuchen.
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
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| AW: seltsamer Progressionsvorbehalt erstmal den beitrag an die forenregeln anpassen. sonst geht leider gar nix. ![]() |
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| AW: seltsamer Progressionsvorbehalt na dann. butter bei die fische. |
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| AW: seltsamer Progressionsvorbehalt Das ist ja keine Lösung. Kommt hier eventuell 129 AO, insb. Satz 2 zur Anwendung ? |
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| AW: seltsamer Progressionsvorbehalt wie kommt man denn auf die 45k, die es statt der 60k sein müssten? mir ist der sachverhalt insoweit immernoch recht unverständlich. |
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| AW: seltsamer Progressionsvorbehalt Zitat:
Bei der Lohnersatzleistung wurde einmal - das Entgelt für die Rentenversicherung (40 k) und einmal - das Entgelt des Leistungsnachweises (25 k) erfasst. Weil einer (der falsche) der Beträge nicht gelöscht wurde, hat die EDV addiert. Und deshalb kam es zu 65 k. Wohl eindeutig ein Fall für den 129 AO. |
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| AW: seltsamer Progressionsvorbehalt Zitat:
Den ersten Wert (40 k) hat der A in seiner Steuererklärung eingetragen. Der zweite Wert (25 k) wurde elektronisch vom Sozialversicherungsträger übermittelt. Die EDV hat beide Werte addiert, anstatt den falschen durch den richtigen Wert zu ersetzen. Vermutlich sind tausende von ESt-Bescheiden deshalb falsch. Die Beamtin fragte den A als erstes: "Warum haben Sie das erst jetzt bemerkt ?" So sind sie halt unsere Beamten. ![]() Es ergeht ein neuer, korrigierter Bescheid. ![]() @fernetpunker: Si tacuisses, philosophus mansisses |
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| AW: seltsamer Progressionsvorbehalt Die Beamtin hat zu Recht auf die Bestandskraft des Bescheides hingewiesen, die darauf zurückzuführen ist, dass nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt wurde. Da gibt es gar nichts zu tadeln.
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
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| AW: seltsamer Progressionsvorbehalt Zitat:
Der Bescheid ist nicht rechtskräftig. Der A hat einen Rechtsanspruch auf Änderung nach § 129 Abgabenordnung. @fernetpunker: Vielleicht schreibst Du besser in einem anderen Forum. Hier bist Du ja relativ kenntnisfrei. |
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