Dies ist eine Diskussion zu Selbstanzeige beim FA? innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Selbstanzeige beim FA? |
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| AW: Selbstanzeige beim FA? Zitat:
Sich an einen Steuerberater zu wenden, der sie eingehend berät und ggf. die Selbstanzeige mit ihr anfertigt. Diese hat übrigens strafbefreiende Wirkung. |
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| AW: Selbstanzeige beim FA? Hallo, zuerst einmal lassen Sie (wie schon gesagt wurde) einen Steuerberater prüfen, inwieweit diese angebl. falschen Angaben tatsächlich so falsch sind. Wenn sich die Ehefrau während der Ehe nicht um die Steuererklärung gekümmert hat, muss ihre Kompetenz, dieses beurteilen zu können, auch mit erheblichen Fragezeichen versehen werden. Im Übrigen macht sich ein solcher Vorwurf, der Ehepartner hätte Steuern hinterzogen, "besonders gut", wenn die Ehe geschieden wird..... das kann auch ins Auge gehen. Ferner ist die Frage, inwieweit eine "Selbstanzeige" auf Einkünfte des Ehemannes überhaupt zulässig ist. Dieses wird zur Zeit wieder kontrovers diskutiert - ich persönlich hielte es für Sippenhaft, die in Dtl nicht zulässig ist, zumal das Steuersubjekt nach wie vor der einzelne Ehepartner ist. Ob eine getrennte Veranlagung sinnvoll ist oder nicht eher eine Zusammenveranlagung mit anschl. Aufteilungsbescheid, ist für mich im Moment für nicht zu beantworten. Wenn ich Ehemann wäre und einen Vorteil aus der Zusammenveranlagung ziehen könnte, würde ich die scheidende Ehefrau zivilrechtlich zwingen, die Zusammenveranlagung durchzuführen. Für viele zwar harter Tobak, aber warum soll man den Staat was schenken, wenn sich eine Ehe auseinander dividiert? Richtig ist aber, dass im Falle falscher Steuererklärungen der eigenen Einkünfte eine Selbstanzeige notwendig ist, um auch den Anspruch, von all dem nicht gewusst zu haben, offensive vertreten zu können. Horst Deffner - Germantax |
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