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Rücktrag von Kirchensteuererstattung ?

Dies ist eine Diskussion zu Rücktrag von Kirchensteuererstattung ? innerhalb des Forums Steuerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 17:54
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Rücktrag von Kirchensteuererstattung ?

Person A hat in 2010 mehr Kirchensteuer erstattet bekommen, als er bezahlt hat.

Deshalb hat das Finanzamt den Kirchsteuersaldo für 2010 auf Null gesetzt und die Erstattung ins Jahr 2009 verschoben.

Deshalb muß der A jetzt für 2009 Steuer nachzahlen.

Besonders ärgerlich:
Die effektive Besteuerung für die Änderung in 2009 beträgt 43 %.
Der Steuersatz in 2010 (und auch in 2011) ist wesentlich niedriger.

Meine Frage:
ist das so rechtens ?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 18:11
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AW: Rücktrag von Kirchensteuererstattung ?

Ja, das ist rechtens.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.08.2011, 00:53
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AW: Rücktrag von Kirchensteuererstattung ?

Zitat:
Zitat von hambre Beitrag anzeigen
Ja, das ist rechtens.
Mittlerweile auch ergoogelt.

Hier das entscheidende Urteil des BFH: http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2004/xx041058.html

Was ärgerlich ist:

In meinem Fall waren das 190 €, die ins Vorjahr veschoben wurden.

Es gibt aber eine Bagetellgrenze (Fachausdruck fällt mir jetzt nicht ein), die das BMF mit 200 € angegeben hat (für 2008 u. 2009).

Da war wohl ein Sachbearbeiter eifrig bei der Sache ...
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