Dies ist eine Diskussion zu Rücktrag von Kirchensteuererstattung ? innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Rücktrag von Kirchensteuererstattung ? Deshalb hat das Finanzamt den Kirchsteuersaldo für 2010 auf Null gesetzt und die Erstattung ins Jahr 2009 verschoben. Deshalb muß der A jetzt für 2009 Steuer nachzahlen. Besonders ärgerlich: Die effektive Besteuerung für die Änderung in 2009 beträgt 43 %. Der Steuersatz in 2010 (und auch in 2011) ist wesentlich niedriger. Meine Frage: ist das so rechtens ? |
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| AW: Rücktrag von Kirchensteuererstattung ? Ja, das ist rechtens. |
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| AW: Rücktrag von Kirchensteuererstattung ? Mittlerweile auch ergoogelt. Hier das entscheidende Urteil des BFH: http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2004/xx041058.html Was ärgerlich ist: In meinem Fall waren das 190 €, die ins Vorjahr veschoben wurden. Es gibt aber eine Bagetellgrenze (Fachausdruck fällt mir jetzt nicht ein), die das BMF mit 200 € angegeben hat (für 2008 u. 2009). Da war wohl ein Sachbearbeiter eifrig bei der Sache ... |
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| Kirchensteuererstattung | Steuerrecht | 04.06.2011 21:33 |
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