Dies ist eine Diskussion zu Rückstellung bei Mietvertag innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Rückstellung bei Mietvertag stellen wir uns folgenden Sachverhalt abstrakt vor: Ein Unternehmen mietet Lagerräume für drei Jahre. Im zweiten Jahr stellt sich heraus, dass das Unternehmen seinen Standort wechseln wird und somit die Lagerräume im drtitten Jahr nicht mehr nutzen kann. Außerdem ist am Bilanzstichtag Ende des zweiten Jahres ein Nachmieter noch nicht gefunden, so dass man (gemäß) Vorsichtsprinzip davon ausgeht, dass im dritten Jahr nur Mietaufwendungen und keine Erträge aus dem Vertragsverhältnis entstehen (vorzeitige Kündigung ist auch nicht möglich). Ist dieser Sachverhalt Ende des zweiten Jahres als Drohverlustrückstellung aus schwebenden Geschäften oder als Rückstellung wegen ungewisser Verbindlichkeiten (denn im dritten Jahr gibt es nur Aufwendungen denen man keine Ertäge zuordnen kann) in der Steuerbilanz zu berücksichtigen (bzw. Drohverlustrückstellung nicht wegen § 5 Abs. 4 a EStG )? |
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| AW: Rückstellung bei Mietvertag M.E. ist hier statt einer Rückstellung die bereits entstandene Verbindlichkeit zu bilanzieren... |
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| AW: Rückstellung bei Mietvertag Verluste aus nich genutzten Mieträumen wären RSt für drohende Verluste (BFH). Somit Handelsrechtlich Rückstellung, steuerrechtich Pech gehabt - Ansatzverbot |
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| AW: Rückstellung bei Mietvertag Zu den Verbindlichkeiten mal kurz... Verbindlichkeiten können sowohl handels- auch als steuerrechtlich erst entstehen, wenn eine Leistung beansprucht wurde,,, Das ist bei einer zukünftigen Nutzung von Räumen wohl eher auszuschließen... |
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