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Rückforderung der Mehrwertsteuer

Dies ist eine Diskussion zu Rückforderung der Mehrwertsteuer innerhalb des Forums Steuerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 11:39
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Rückforderung der Mehrwertsteuer

Angenommen jemand hätte Waren für 1000 € gekauft. Es stellt sich aber heraus, dass diese Waren nur 100 € wert wären. Da man ja allein für die MwSt. 190 € bezahlt hat, besteht dann die Möglichkeit wenigstens diese MwSt. vom Finanzamt zurückzufordern, wenn der Verkäufer insolvent oder nicht mehr greifbar wäre?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 11:53
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AW: Rückforderung der Mehrwertsteuer

Wenn man kein umsatzsteuerlicher Unternehmer i.S.d. § 2 UStG und vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann geht das nicht.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 12:43
V.I.P.
 
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AW: Rückforderung der Mehrwertsteuer

Warum auch, das Geld ist doch geflossen.
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