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Rennrad (spezieller Umbau) von der Steuer absetzbar?

Dies ist eine Diskussion zu Rennrad (spezieller Umbau) von der Steuer absetzbar? innerhalb des Forums Steuerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.05.2011, 17:37
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Rennrad (spezieller Umbau) von der Steuer absetzbar?

Hi,

angenommen, es gilt folgender Sachverhalt: Ein Sportinvalide kann weder joggen, noch anderweitig Sport ausüben. Lediglich Fahrradfahren funktioniert (minimale Geschwindigkeit und niedriger Gang).

Das Rennrad ist ein umgebautes Rennrad, mit unterschiedlich langen Pedalen. Ein ärztliches Attest liegt in diesem fiktiven Fall dem Finanzamt vor, dass es sich um ein medizinisch notwendiges Hilfsmittel handelt. Für den täglichen Gebrauch ist das Rennrad nicht zu gebrachen, da es Click-Pedale hat.

In diesem Szenario weigert sich das Finanzamt jedoch standhaft dieses Rad von der Steuer absetzen zu lassen.

Ist dies rechtens?

Gibt es evtl. spezielle Ausformulierungen des ärztlichen Attests, damit es rechtlich gesehen zwingend abgesetzt werden kann?

mfg und danke für eine Info!

Franzl
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Alt 14.05.2011, 21:46
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AW: Rennrad (spezieller Umbau) von der Steuer absetzbar?

ich hab die erfahrung gemacht, dass finanzämter sehr unterschiedlich "großzügig" bzw. "kleinlich" sind. was bei dem einen jahrelang problemlos durch ging, ging bei einem anderen nur mit ewigen widersprüchen...

man sollte erst mal widersprechen und seine argumente darlegen.

es ist vermutlich nicht so ganz eindeutig, dass dies rad ausschließlich medizinischen zwecken dienen soll. ich vermute, dass das die argumentation des finanzamts ist. oder was gibt das fiktive finanzamt als grund an?

es klingt auch relativ exotisch, dass ausgerechtnet dies fahrrad nicht auch "ganz normal" genutzt werden kann.

mir ist auch nicht klar, wieso ein fahrrad ein medizinisch notwendiges hilfsmittel sein sollte. ich meine, ne brille oder ein rollstuhl, das kann ich einsehen. so ein fahrrad wird aber doch eher eine art trainingsgerät sein...?

ich denke mir, eine nicht-behinderte kriegt ihr rennrad ja auch nicht abgesetzt, obwohl es möglicherweise ja auch der gesunderhaltung dient (wie ja die meisten sprotarten). analog dazu kann ich mir vorstellen wird das finanzamt argumentieren. sport ist allgemein freizeitvergnügen. mehraufwand in der hinsicht wird bei behinderten dann über die steuervergünstigungen für behinderte ausgeglichen....

sind allerdings alles nur vermutungen.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.05.2011, 07:59
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AW: Rennrad (spezieller Umbau) von der Steuer absetzbar?

Auch ich würde die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung verneinen, weil ich auf auf den zweiten Blick nicht erkennen kann, was an einem Rennrad medizinisch notwendig sein könnte.

So ein Attest des Arztes zeigt mir nur, warum das Finanzamt wohl recht damit hat wenn es bei derartigen Dingen ein amtsäztliches Attest fordert. Im konkreten Fall ist es doch allzu offensichtlich, dass es sich um ein Gefälligkeitsattest handelt.

Dass Rennradfahren die einzig mögliche Sportart sein soll, die man noch ausüben kann, kann ich mir ebenfalls nicht vorstellen. Wie sieht es denn z.B. mit Schwimmen aus? Warum geht das nicht, wenn man Radfahren kann.

Wenn Du diese Argumente schlüssig widerlegen kannst, dann sehe ich Chancen, wobei sich dann immer noch die Frage stellt, ob die Anschaffung des Rennrades zwangsläufig ist. Ich gehe daher davon aus, dass das Finanzamt das Rennrad erst dann anerkennen wird, wenn Du das Attest eines Amtsarztes vorlegst.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.05.2011, 17:11
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AW: Rennrad (spezieller Umbau) von der Steuer absetzbar?

Schwimmen funktioniert wirklich nicht, wegen der Stoßbelastung beim Kraul- oder beim Brustschwimmen. Aber dies ist hier nicht die Frage.

Wenn ein amtsärztliches Attest notwendig gewesen wäre, hätte Person X nichts gegen eine Konsultation mit einem Amtsarzt gehabt, aber dieser Vorschlag wurde überhaupt nicht unterbreitet!

Wenn jemand Sportinvalide ist und nichts machen kann, er jedoch aus gesundheitlichen Gründen zwingend sich sportlich betätigen muss (weil sich die Situation nur noch verschlimmern wird), dann dürfte doch das Finanzamt hier keine höhere Macht spielen. Es sind schließlich keine Ärzte und können so eine Situation nicht einschätzen.

mfg
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  #5 (permalink)  
Alt 15.05.2011, 17:29
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AW: Rennrad (spezieller Umbau) von der Steuer absetzbar?

Zitat:
Zitat von Franzl123 Beitrag anzeigen
...jedoch aus gesundheitlichen Gründen zwingend sich sportlich betätigen muss
Diesen Nachweis würde ich gerne sehen, und auch, dass ausschließlich Rennradfahren möglich wäre. Das wird gutachterlich nie und nimmer zu halten sein.

Zitat:
Es sind schließlich keine Ärzte und können so eine Situation nicht einschätzen.
Nein, aber die haben auch einen Kopf, und Erfahrungswerte dazu. So eine Geschichte wirkt unglaubhaft. Das Attest eines Feld- Wald- und Wiesenarztes wird hier nicht ziehen. Wenn man darauf besteht, sollte man den Rechtsweg wählen.

Sagen wir es mal so: der Sachverhalt ist heilig, und wenn das Gerät für die Erhaltung der Gesundheit notwendig ist, wird es steuermindernd absetzbar sein (allerdings meiner laienhaften Meinung nach nur als Außergewöhnliche Belastung). IRL wird das wohl schwierig werden.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.05.2011, 09:14
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AW: Rennrad (spezieller Umbau) von der Steuer absetzbar?

Zitat:
Wenn ein amtsärztliches Attest notwendig gewesen wäre, hätte Person X nichts gegen eine Konsultation mit einem Amtsarzt gehabt, aber dieser Vorschlag wurde überhaupt nicht unterbreitet!
Du solltest Dir darüber im Klaren sein, dass der durchschnittliche Finanzbeamte täglich in Steuererklärungen abenteuerliche Vorstellungen über die die Absetzbarkeit bestimmter Dinge findet ebenso wie fadenscheindige Begründungen.

Ich kann es dem Finanzabeamten nicht verdenken, dass er Deinen Fall in diese Kategorie eingeordnet hat.

Wenn Du ein Attest von einem Amtsarzt erhälst, kann der Finanzbeamte die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung kaum ablehen. So richtig kann ich mir aber nicht vorstellen, dass Du dieses Attest erhälst.
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  #7 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 19:34
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AW: Rennrad (spezieller Umbau) von der Steuer absetzbar?

Nach Rückfrage bzw. einem höflichen Bitten, ob es möglich sei, ein amtsärztliches Attest vorlegen zu dürfen, hat das Finanzamt erst zugestimmt. Die Zustimmung vom Finanzamt hätte in meinen AUgen nicht erst aufgrund aktiven Nachfragens kommen dürfen.

Ich komme noch einmal auf euer Wissen zurück und frage nach, ob es denn wirklich so schwer ist, dieses Attest zu bekommen.

Nochmals danke
Franzl
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  #8 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 23:09
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AW: Rennrad (spezieller Umbau) von der Steuer absetzbar?

Zitat:
Zitat von Franzl123 Beitrag anzeigen
Ich komme noch einmal auf euer Wissen zurück und frage nach, ob es denn wirklich so schwer ist, dieses Attest zu bekommen.
Die Frage ist medizinisch und nicht juristisch. Welche Erkrankung ist derart, dass
- sportliche Betätigung zur Erhaltung der Gesundheit notwendig (nicht: empfehlenswert) ist
- eine Behinderung vorliegt, die sportliche Betätigung ausschließlich mit einem speziellen Rennrad ermöglicht?

Mir fällt auf den ersten Blick nur eine Kardiomyopathie ein (Herzmuskelerkrankung), die durch Leistungssport entstanden ist, in Kombination mit speziellen Verletzungen des Bewegungsapparats.
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  #9 (permalink)  
Alt 20.05.2011, 12:46
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AW: Rennrad (spezieller Umbau) von der Steuer absetzbar?

Zitat:
Mir fällt auf den ersten Blick nur eine Kardiomyopathie ein (Herzmuskelerkrankung), die durch Leistungssport entstanden ist, in Kombination mit speziellen Verletzungen des Bewegungsapparats.
Wenn es denn so etwas gibt, dann ist das ja ok und man wird auch das Attest bekommen.

Mir ist weder auf den ersten noch auf den zweiten oder dritten Blick so etwas eingefallen und das ging wohl auch dem Finanzbeamten so. Da der Finanzbeamte wohl für sich ausgeschlossen hat, dass eine derartige Erkrankung denkbar ist, hat er sich den Hinweis mit dem amtsärztliche Attest gespart. Ich kann es ihm nicht verdenken.
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  #10 (permalink)  
Alt 20.05.2011, 13:12
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AW: Rennrad (spezieller Umbau) von der Steuer absetzbar?

Als Info:

Ich habe mich nun selber schlau gemacht und nachgefragt, was es für eine chronische Verletzung/Erkrankung sei.

Es handelt sich um eine chronische Entzündung der Patellasehne, mit einem Knorpelschaden, welcher bereits vier mal operiert worden ist.

Die OP's sind allesamt bei namhaften Operateuren in Deutschland, Frankreich und den USA vorgenommen worden (alles Spezialisten).

mfg
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absetzbarkeit, medizinrecht, rennrad, werbungskosten

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