Dies ist eine Diskussion zu Rechtliche Situation: selbstständige Arbeit vom Ausland aus in Deutschland innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Rechtliche Situation: selbstständige Arbeit vom Ausland aus in Deutschland Ein Ehepaar geht über das Unternehmen des Ehemanns für 3 Jahre nach Asien. Der Ehemann wird in Asien für dieses Unternehmen als Expat arbeiten. Das Ehepaar hat offiziell den Wohnsitz in Asien. Damit gelten beide als Steuerausländer. Das Gehalt des Ehemannes muss in dem asiatischen Land versteuert werden. Die Ehefrau hat bisher selbständig für mehrere Unternehmen gearbeitet. Diese Arbeit wird hauptsächlich online von zu Hause aus erledigt. Diese Tätigkeit will die Ehefrau weiter von Asien aus online durchführen. Wie ist hier die steuerrechtliche Situation? Muss die Ehefrau auch in dem asiatischen Land die Selbstständigkeit beantragen? Wo müssen die Steuern gezahlt werden? Was muss auf den Rechnungen für die Unternehmen stehen? Vielen Dank. |
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| AW: Rechtliche Situation: selbstständige Arbeit vom Ausland aus in Deutschland Hallo, also ich nehme an, dass das Ehepaar den Wohnsitz in Dtl. wirklich aufgegeben hat. Auch nehme ich an, dass das Ehepaar keine wesentliche wirtschaftlichen Interessen mehr in Dtl. hat. Ferner gehe ich davon aus, dass § 50a EStG keine Rolle spielt. Dementsprechend sind die Einkünfte der Ehefrau auch nicht mehr in Dtl. steuerpflichtig. Frage: wurde denn die Auftraggeber von der Wohnsitzverlagerung informiert - und was steht auf den Rechnungen an die Auftraggeber? In diesem Fall ist das Gewerbe / die Tätigkeit in dem ausl. Land anzumelden und dort zu versteuern. Ob und ggfs. welche Vorschriften und Besonderheiten die Frau einzuhalten hat, sind Fragen / Faktoren, die in dem Land abzuklären sind, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird. Wenn Sie wenigstens das Land benennen würden; vielleicht hat ja jemand Erfahrungen mit den Regularien in diesen speziellen Land.... Hinsichtlich der Angaben auf den Rechnungen muss ebenfalls abgeklärt werden, welche Vorschriften in dem asiat. Land gelten; die deutschen Vorschriften sind in alles Regel insoweit nicht maßgeblich.
__________________ Gruß - GERMANTAX ® nein, wir müssen uns nicht hinter irgend einem Pseudonym verstecken. |
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