Dies ist eine Diskussion zu Rechnungsstellung oder Geringfügige Beschäftigung? innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Rechnungsstellung oder Geringfügige Beschäftigung? Dieser Person wurde nun ein weiterer Job einer anderen Firma angeboten der etwa 100 Euro (vor Steuern) einbringt. Sie muss wählen ob Sie diesen Job als (A) Rechnungsstellung oder als (B) Geringfügige Beschäftigung annehmen will. Welche der beiden Optionen bietet sich in diesem Falle besser an, in Bezug auf die Steuern? Vielen Dank für die Hilfe! |
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| AW: Rechnungsstellung oder Geringfügige Beschäftigung? Zitat:
Zitat:
Wer hier zu tricksen versucht, gerät in Gefahr, ein "scheinselbständiges Arbeitsverhältnis" zu schaffen, das zu erheblichen Nachforderungen für Sozialabgaben und Steuern führen kann.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Rechnungsstellung oder Geringfügige Beschäftigung? Tom: Vielen Dank für deine Antwort! Die Person ist auf jedenfall Freiberuflerin. Da bin ich mir ganz sicher (sie hat keine Abgaben auf ihren "Lohn" zu machen, sondern erst am Ende des Jahres). Das mit dem "eingestellt" war dann wohl etwas verwirrend, sorry. Worauf ich hinaus wollte, ist dass sie nicht ein eigenes Unternehmen hat oder ähnliches... Es besteht keine Absicht tricksen zu wollen, sondern viel mehr die steuerlich bessere Wahl zwischen den zwei genannten Optionen zu treffen. Die Firma schlägt ihr die Wahl ja auch tatsächlich vor. Wenn beide Optionen steuerlich auf dasselbe Ergebnis hinauslaufen, dann wäre es zu bevorzugen die einfachere Option zu nehmen. Könntest du bitte nochmals genauer auf den Satz "wie die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich einzustufen ist" eingehen? Worauf kommt es da genau an? Gibt es irgendetwas konkretes was diese Person die Firma fragen sollte? Vielen Dank! |
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| AW: Rechnungsstellung oder Geringfügige Beschäftigung? Zitat:
weil man sonst die sozailversicherungsbeiträge aus eigener tasche bezahlen muss. Was ist das denn genau für ein Job? Zu dem Steuerkram: Von Steuern habe ich keine Ahnung, davon aber eine ganze menge. Wenn man über den grundfreibetrag ist , hat man einen Eingangssteuersatz von 14%. bei der Selbständigkeit wären das auf die 100 Euro, 14 Euro. dafür kann man bei der Selbständigkeit seine Kosten besser absetzen, wie fahrten, lehrmittel etc. Bei der geingfügigen Beschäftigung muss der Unternehmer wahrscheinlich Sozialabgaben zahlen; außerdem hat er dann wohl mehr verwaltungsaufwand. Das heißt, er wird wahrschenlich die Selbständigkeit vorziehen, bzw. bei der geringfüg. Beschäftigung weniger Stundenlohn zahlen. Zudem kann der Unternehmer wahrscheinlich die steuer selber abführen... Da würde man Äpfel mit Birnen vergleichen, wenn man das auf das steuerliche beschränken. |
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