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Rechnungsstellung oder Geringfügige Beschäftigung?

Dies ist eine Diskussion zu Rechnungsstellung oder Geringfügige Beschäftigung? innerhalb des Forums Steuerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 19:37
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Rechnungsstellung oder Geringfügige Beschäftigung?

Angenommen, eine Person ist freiberuflich als Lehrerin bei einer Sprachschule eingestellt und verdient monatlich etwa 800-900 Euro (vor Steuern).

Dieser Person wurde nun ein weiterer Job einer anderen Firma angeboten der etwa 100 Euro (vor Steuern) einbringt. Sie muss wählen ob Sie diesen Job als (A) Rechnungsstellung oder als (B) Geringfügige Beschäftigung annehmen will.

Welche der beiden Optionen bietet sich in diesem Falle besser an, in Bezug auf die Steuern?

Vielen Dank für die Hilfe!
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  #2 (permalink)  
Alt 31.08.2011, 01:04
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AW: Rechnungsstellung oder Geringfügige Beschäftigung?

Zitat:
Zitat von psbase Beitrag anzeigen
Angenommen, eine Person ist freiberuflich als Lehrerin bei einer Sprachschule eingestellt
Man ist entweder freiberuflich (also selbständig) oder eingestellt (also angestellt) tätig. Beides gleichzeitig geht nicht.

Zitat:
Dieser Person wurde nun ein weiterer Job einer anderen Firma angeboten der etwa 100 Euro (vor Steuern) einbringt. Sie muss wählen ob Sie diesen Job als (A) Rechnungsstellung oder als (B) Geringfügige Beschäftigung annehmen will.
Ob eine Tätigkeit selbständig (freiberuflich, gewerblich) oder sozialversicherungspflichtig (angestellt) ist, hängt nicht davon ab, was die Vertragsparteien gern wollen, sondern davon, wie die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich einzustufen ist.

Wer hier zu tricksen versucht, gerät in Gefahr, ein "scheinselbständiges Arbeitsverhältnis" zu schaffen, das zu erheblichen Nachforderungen für Sozialabgaben und Steuern führen kann.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 31.08.2011, 10:14
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AW: Rechnungsstellung oder Geringfügige Beschäftigung?

Tom: Vielen Dank für deine Antwort!

Die Person ist auf jedenfall Freiberuflerin. Da bin ich mir ganz sicher (sie hat keine Abgaben auf ihren "Lohn" zu machen, sondern erst am Ende des Jahres). Das mit dem "eingestellt" war dann wohl etwas verwirrend, sorry. Worauf ich hinaus wollte, ist dass sie nicht ein eigenes Unternehmen hat oder ähnliches...

Es besteht keine Absicht tricksen zu wollen, sondern viel mehr die steuerlich bessere Wahl zwischen den zwei genannten Optionen zu treffen. Die Firma schlägt ihr die Wahl ja auch tatsächlich vor.

Wenn beide Optionen steuerlich auf dasselbe Ergebnis hinauslaufen, dann wäre es zu bevorzugen die einfachere Option zu nehmen.

Könntest du bitte nochmals genauer auf den Satz "wie die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich einzustufen ist" eingehen? Worauf kommt es da genau an? Gibt es irgendetwas konkretes was diese Person die Firma fragen sollte?

Vielen Dank!
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  #4 (permalink)  
Alt 31.08.2011, 15:07
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AW: Rechnungsstellung oder Geringfügige Beschäftigung?

Zitat:
Könntest du bitte nochmals genauer auf den Satz "wie die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich einzustufen ist" eingehen? Worauf kommt es da genau an? Gibt es irgendetwas konkretes was diese Person die Firma fragen sollte?
man muss halt gucken, dass es bei Selbständigkeit keine Scheinselbständigkeit ist,
weil man sonst die sozailversicherungsbeiträge aus eigener tasche bezahlen muss.

Was ist das denn genau für ein Job?

Zu dem Steuerkram:
Von Steuern habe ich keine Ahnung, davon aber eine ganze menge.

Wenn man über den grundfreibetrag ist , hat man einen
Eingangssteuersatz von 14%.
bei der Selbständigkeit wären das auf die 100 Euro,
14 Euro.

dafür kann man bei der Selbständigkeit seine Kosten besser absetzen, wie fahrten, lehrmittel etc.

Bei der geingfügigen Beschäftigung muss der Unternehmer wahrscheinlich Sozialabgaben zahlen;
außerdem hat er dann wohl mehr verwaltungsaufwand.
Das heißt, er wird wahrschenlich die Selbständigkeit
vorziehen,
bzw. bei der geringfüg. Beschäftigung weniger Stundenlohn zahlen.


Zudem kann der Unternehmer wahrscheinlich die steuer selber
abführen...

Da würde man Äpfel mit Birnen vergleichen, wenn man
das auf das steuerliche beschränken.
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