Dies ist eine Diskussion zu Rechnungs- und Lieferanschrift an unterschiedliche Firmen in verschiedenen EU-Staaten? innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Rechnungs- und Lieferanschrift an unterschiedliche Firmen in verschiedenen EU-Staaten? Ein international agierendes Unternehmen (D) mit Sitz in Deutschland hat mehrere selbstständige Tochtergesellschafen. So auch eine in Österreich (Ö). Nun bestellt diese Tochtergesellschaft Ö bei einem Händler H in Deutschland Waren im Wert von unter 25.000 Euro, verlangt aber, dass die Ware direkt zum Hauptsitz D geliefert wird. Die Ware wird also von einer Firma in Deutschland zu einer Firma in Deutschland geschickt, verlässt also nicht das Land. Die Rechnung soll aber der bestellenden österreichischer Niederlassung Ö gestellt werden. Handelt es sich hier um eine Art Steuersparmodell für D? Was wäre, wenn die Niederlassung Ö ausschließlich zur Abwicklung solcher Wareneinkäufe existiert? Wer kann mir die Vorteile dieser Konstellation erklären, sofern es überhaupt welche gibt? Oder ist der geschilderte Fall eigentlich nachteilig für die Akteure? |
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| AW: Rechnungs- und Lieferanschrift an unterschiedliche Firmen in verschiedenen EU-Staaten? Vorteile fallen mir in der Konstellation gerade auch keine ein. So müsste der deutsche Lieferant dem österreischischen Besteller die deutsche Umsatzsteuer in Rechnung stellen, da er gegenüber dem Finanzamt keinen Ausfuhrnachweis erbringen kann, folglich keine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt und damit die Lieferung nicht steuerbefreit ist. Lediglich der Innenumsatz zwischen D und Ö ist steuerfrei, jedoch stellt sich mir gerade die praktische Frage, wie sich die österreichische Niederlassung die deutsche Vorsteuer erstatten lassen möchte. Säßen die Beteiligten dagegen in drei verschiedenen Ländern, wäre die Lieferung steuerbefreit, der Erwerb jedoch steuerpflichtig (also genau umgekehrt wie normalerweise). |
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