Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Rechnung an Eigentümer und nicht an Verwalter der Immobilie

Dies ist eine Diskussion zu Rechnung an Eigentümer und nicht an Verwalter der Immobilie innerhalb des Forums Steuerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 12:08
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 55
Keine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Rechnung an Eigentümer und nicht an Verwalter der Immobilie

angenommen, nur in zwei Belegen zu der Betriebskostenabrechnung ist als Empfängeradresse nicht der Verwalter der Wohnanlage, wie in den restlichen Belegen, sondern der Eigentümer der Wohnung (eine Versicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts) aufgeführt. Und angenommen, auf einem Beleg der Verwalter beim Kopieren die Empfängeradresse ausgespart hat, aber ein Stück vom Eigentümer-Name ist immer noch zu sehen. Desweiteren wird angenommen, dass in der Leistungsbeschreibung in fraglichen Belegen/Rechnungen unmißverständlich beschrieben ist, dass diese Leistungen an der Wohnanlage, wo die Wohnung, für die Betriebskostenabrechnung erstellt ist, geleistet wurden. Der Mieter - was die Wohnung betrifft - hat immer nur mit dem Verwalter und nie mit dem Eigentümer zu tun.

Fragen:
- Mir ist schleierhaft, warum der fiktive Eigentümer erst den Treuhänder/Verwalter mit der Verwaltung der Immobilie beauftragt und dann sich doch mit den Rechnungen vom Handwerker selbst rumschlägt. Wer und wie kann davon profitieren?
- Wäre es evtl. denkbar, dass der Eigentümer die gleiche Kosten aus diesen Belegen beim Finanzamt geltend gemacht hat?

Geändert von JurassicP (16.08.2011 um 12:10 Uhr). Grund: nur zwei Belege mit der Eigentümer-Empfängeradresse
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 17.08.2011, 10:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.192
98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Rechnung an Eigentümer und nicht an Verwalter der Immobilie

Zitat:
- Mir ist schleierhaft, warum der fiktive Eigentümer erst den Treuhänder/Verwalter mit der Verwaltung der Immobilie beauftragt und dann sich doch mit den Rechnungen vom Handwerker selbst rumschlägt. Wer und wie kann davon profitieren?
Dazu fällt mir nichts ein.

Zitat:
- Wäre es evtl. denkbar, dass der Eigentümer die gleiche Kosten aus diesen Belegen beim Finanzamt geltend gemacht hat?
Es würde mich überraschen, wenn es nicht so wäre. Schließlich ist es sein gutes Recht, diese Kosten beim Finanzamt geltend zu machen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Rechnung Sanitärbetrieb bzgl Rohrreinigung - Muss Eigentümer/Vermieter zahlen? Mietrecht 23.12.2009 16:05
Verwalter wirkt nicht im Interesse der WEG Immobilienrecht 10.05.2007 22:46
Eigentümergrundschuld für Nicht-Eigentümer??? Immobilienrecht 22.02.2007 14:08
nicht ermittelter eigentümer Immobilienrecht 03.06.2006 17:02
Vermieter ist weder der Eigentümer noch der Verwalter - was nun? Mietrecht 27.04.2005 08:42





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Steuerrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN