Dies ist eine Diskussion zu Quittung für Spende von Privatperson an Privatperson?? innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Quittung für Spende von Privatperson an Privatperson?? ein Kindergarten (Träger ist die Kirche) möchte für die Kiga-Kinder das Leistungsspektrum erweitern und eine Art Englischunterricht anbieten. Der Englischunterricht im Kiga wird von einer Engländerin (Privatperson) durchgeführt, die dafür natürlich auch ihre (private) Zeit einbringt. Das kann sie natürlich nicht unentgeltlich tun. Bezahlt wird die Lehrerin für den Unterricht nicht vom Kiga, weil sie dort nicht als Erzieherin fest angestellt ist, sondern per Barzahlung direkt von den Eltern. Eingesammelt wird das Geld von einem Mitglied des Elternbeirats und dann in bar an die Englisch-"Lehrerin" übergeben. Die Mutter eines Kindes, das am Englisch-Unterricht teilnimmt, verlangt nun über die bezahlte "Gebühr" (50 ) eine Spendenquittung "für die Steuer" und wendet sich mit ihrem Anliegen an den Elternbeirat, der das Geld eingesammelt hat. Folgende Fragen hierzu: a) meines Wissens kann eine Privatperson (in diesem Falle das Mitglied des Elternbeirats, der das Geld eingesammelt hat) keine (steuerlich wirksame) Spendenquittung ausstellen für einen Betrag, der wiederum privat und in bar an eine dritte Person (Englisch-"Lehrerin") weitergereicht wird, oder etwa doch? b) kann der Kiga eine solche Spendenquittung ausstellen über einen Vorgang, mit dem er direkt eigentlich gar nicht befasst ist, weil die Englischbeiträge ja nicht an den Kiga, sondern direkt an die Lehrerin gehen? c) angenommen, dass die Englisch-"Lehrerin" das ihr übergebene Bargeld (in der Summe rund 1.000 ) nicht versteuert: würde man durch das Ausstellen von Spendenquittungen (hier unterstellt, dass andere Eltern ebenfalls eine Quittung verlangen) der "Lehrerin" nicht nachträglich Probleme bereiten dergestalt, dass das Finanzamt nun bei der Lehrerin aufkreuzt und Fragen stellt? d) könnte der Kiga als einzige gemeinnützige Organisation unter den Beteiligten Quittungen ausstellen, ohne den Verbleib und die Verwendung des gespendeten Geldes erklären zu müssen? Korrekterweise müsste der Kiga sagen: wir haben keine Spielzeuge, Bücher etc. davon angeschafft, sondern das Geld in bar an eine externe (private) Englischlehrerin übergeben. Wie wäre dieser Sachverhalt zu bewerten? (Ich hoffe, der Beitrag war ausreichend neutral formuliert.) Vielen Dank im voraus für interessante Antworten! Mfg Observator |
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| AW: Quittung für Spende von Privatperson an Privatperson?? Ich bin der Meinung, dass die Englischlehrerin als freiberufliche Lehrkraft tätig ist. Die Beträge, die die Eltern zahlen, stellen das fällige Honorar da - wie in jedem Fall eines Privatunterrichts. Demzufolge können (und sollten) die Eltern auch eine Quittung verlangen und erhalten. Das wäre dann aber keine Spendenquittung, sondern eine Quittung für den privaten Englischunterricht, der nur "zufällig" in den Räumen des Kindergartens und während der Zeit des Aufenthalts der Kinder dort stattfindet. Ob die Lehrerin ihre Einnahmen korrekterweise bei der Einkommensteuererklärung angibt, können die Eltern natürlich nicht überprüfen.
__________________ Soualmi |
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