Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Problem wegen Freibetrag auf Lohnsteuerkarte und Elterngeldanspruch

Dies ist eine Diskussion zu Problem wegen Freibetrag auf Lohnsteuerkarte und Elterngeldanspruch innerhalb des Forums Steuerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 23.07.2011, 01:54
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 6
Keine Wertung, stonecore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stonecore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stonecore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stonecore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stonecore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stonecore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stonecore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stonecore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stonecore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stonecore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Problem wegen Freibetrag auf Lohnsteuerkarte und Elterngeldanspruch

Mal angenommen: Person XY erwartet erstmals Familienzuwachs und hat vor, Elterngeld zu beantragen. Für Elterngeld ist das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate entscheidend.

Durch Einlesen in Steuertips und Gesetzgebung ist klar geworden, daß die nachträgliche Steuererklärung das Elterngeld nicht erhöht, sondern dies nur durch einen Freibetrag möglich ist.

Person XY hat den Hauptwohnsitz in Ort A und arbeitet die Woche über in B, wo ein arbeitsbedingter Zweitwohnsitz vorliegt. Durch Fahrtkosten und doppelte Haushaltsführung kommen rund 10000 Euro Werbungskosten zusammen, die nun als Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte vom FI-Amt eingetragen werden soll.

Hierzu wurde die alte Lohnsteuerkarte von 2010 für das Kalenderjahr 2011 vom Arbeitgeber angefordert und mit den Antrag für den erstmaligen Freibetrag ans Fi-Amt von Hauptwohnsitz A geschickt.

Fi-Amt A schickt dies aber umgehend ans Fi-Amt von Arbeitswohnsitz B und seitdem sind schon 2 Monate ohne Lebenszeichen vergangen. Die normale Steuerklärung wird aber von Fi-Amt A wie gewohnt bearbeitet.

Währenddessen fragt der Arbeitgeber nach der Lohnsteuerkarte, da sonst wegen deren Fehlens die Steuerkarte die Steuerklasse von 1 auf 6 nach 6 Wochen geändert wird, was nun zu weniger "netto" führt.

1.) Wieso wird der Antrag vom Freibetrag nicht von Fi-Amt A bearbeitet sondern von B?
2.) Was kann Person XY tun, um schnell eine Eintragung zu erreichen ohne das der Sachbearbeiter bei Fi-Amt B bekannt ist?
3.) Wird das weniger netto durch Steuerklasse 6 noch innerhalb des Kalenderjahres auf Steuerklasse 1 zurückgerechnet, damit das anrechenbare Netto fürs Elterngeld durch die schlampige Bearbeitung des Fi-Amts nicht gemindert wird?


Person XY befürchtet, daß nun statt mehr netto weniger netto rauskommt, weil die Viehämter einerseits zu langsam sind und nicht rechtzeitig die Eintragung vorliegt, damit dieser noch zu Geltung kommt und daß durch die temporäre Steuerklasse 6 weniger netto zusammenkommt, was nur nachträglich durch die Steuererklärung wieder zurückbekommen wird anstatt umgehend.

4.) Gibt es sonst noch Hinweise für Person XY zu diesem Thema?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 11:48
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2008
Ort: Somerset West, SA, und ein wenig in Hamburg
Beiträge: 96
Keine Wertung, Germantax hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Germantax hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Germantax hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Germantax hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Germantax hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Germantax hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Germantax hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Germantax hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Germantax hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Germantax hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Problem wegen Freibetrag auf Lohnsteuerkarte und Elterngeldanspruch

Hallo,

es zeigt sich, dass dieser Blödsinn mit "mal angenommen" nur dazu führt, dass der Sachverhalt unpräzise dargestellt wird. Glaubt eigentlich irgendjemand, diese Vorgehensweise, die nur zur offensichtlichen Freihaltung von Ansprüchen dient, hält einer rechtlichen Überprüfung überhaupt stand ?


So nur zu dem Fall. Ich gehe davon aus, Sie sind nicht verheiratet sind - sonst fehlen Angaben zum Ehepartner und die Vorgehensweise des FA wäre auch falsch.

Dann ist nämlich wirklich das FA am Tätigkeitsort zuständig und nicht, wie im Falle der Ehe, das FA des gemeinsamen Wohnsitzes.

So, wenn nun das FA die Bearbeitung des LSt-Freibetrages verzögert, telefonisch den zuständigen Beamten herausfinden (vielleicht gibt es eine St.-Nr. oder ein Az.) dann schriftlich (am besten per Fax mit Sendeprotokoll) auffordern, den Lohnsteuerfreibetrag unverzüglich zu bearbeiten und einzutragen, weil Ihnen ansonsten durch die LSt-Klasse 6 aktuell ein finanzielle Schaden droht. Sollte die kurze Frist ablaufen, gehen Sie zum StB und lassen den eine Klage beim Finanzgericht einreichen.


Nun noch ein Satz zu den Bedenkenträgern in diesem Forum: Wenn der Gesetzgeber / BMF Regelungen einführt, die eine gewisse Frist bedingen, dann ist es mir beim dem Bearbeitungs-Procedere von Freibetrag oder Steuer-Nr.-Vergabe etc. völlig egal, ob Fraulein oder Männlein Finanzbeamte/r überlastet ist oder nicht. Nur der, der sich hier nicht wehrt wird vom FA gleichgültig behandelt.

Gruß
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 12:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 2.873
99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)  
AW: Problem wegen Freibetrag auf Lohnsteuerkarte und Elterngeldanspruch

Zitat:
Zitat von Germantax Beitrag anzeigen
es zeigt sich, dass dieser Blödsinn mit "mal angenommen" nur dazu führt, dass der Sachverhalt unpräzise dargestellt wird. Glaubt eigentlich irgendjemand, diese Vorgehensweise, die nur zur offensichtlichen Freihaltung von Ansprüchen dient, hält einer rechtlichen Überprüfung überhaupt stand ?
Na ja, im Steuerrecht sind die Regelungen bzgl. der unbefugten Beratung ungleich strenger als in der allgemeinen Juristerei (bzw. werden sie strenger ausgelegt und konsequenter verfolgt).

In der Praxis bekommt schon Probleme, wer als Laie seinem Nachbarn bei der Steuererklärung hilft, während dies bei normalen Rechtssachen gemäß LG Düsseldorf "bei lebensnaher Betrachtung" noch nicht als geschäftsmäßig einzustufen ist (bezieht sich jedoch auf das seinerzeit noch geltende RBerG).

In der Praxis bedeutet dies, dass hier jeder User nach zwei, drei Steuertipps zu realen Sachverhalten mächtig Ärger bekommen dürfte.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 17.10.2011, 16:10
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 6
Keine Wertung, stonecore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stonecore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stonecore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stonecore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stonecore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stonecore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stonecore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stonecore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stonecore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stonecore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Problem wegen Freibetrag auf Lohnsteuerkarte und Elterngeldanspruch

Folgendes hat sich seit dem Nachfragen hier ereignet.

Person XY hat wie hier vorgeschlagen, dem Finanzamt B ein Fax geschickt,
um den Lohnsteuerantrag unverzüglich bis zu einem bestimmten Tag zu bearbeiten.

Hierauf wurde fristgerecht seitens des Finanzamts B (Arbeitswohnsitz) reagiert und
es wurde am Telefon mitgeteilt, daß die Lohnsteuerkarte schlicht und ergreifend NICHT
auffindbar ist und man doch bitte einen Antrag auf Lohnsteuerabzug beantragen soll.

Dieser Antrag wurde von XY schriftlich per Post an Finanzamt A (Hauptwohnsitz)
geschickt. Telefonisch wurde zugesichert, daß dieser in ca. 2-3 Tagen bearbeitet wird.

Da "nach 2 Wochen" keine Antwort kam und der Arbeitgeber unverzüglich um Zusendung
der Lohnsteuerkarte bat, um wegen deren Fehlens nicht Lohnsteuerklasse 6 abrechnen
zu müssen und die Sachbearbeiterin natürlich telefonisch nicht erreichbar war,
mußte XY einen Tag Urlaub nehmen und von B nach A reisen, um direkt vom Finanzamt A
die Bescheinigung auf Lohnsteuerabzug (Ersatz der Lohnsteuerkarte) zu erhalten.

Dies glückte, aber ein Kostenersatz für den Tag bestehend aus nachweisbaren Fahrt-
kosten in Höhe von 80 € und einen errechneten Verdienstausfall in Höhe von 100 €
wurde verweigert mit dem Verweis, daß man sich beschweren kann.

Die Beschwerde wurde zügig von XY an Fiamt A eingereicht und nun kommts:
"Es wird nun behauptet, daß der Antrag liegen geblieben ist und verspätet bearbeitet
wurde. (Anm.: bis heute kam keine Post deswegen zu mir)
Nach Würdigung des Sachverhaltes war es seitens des Finanzamtes nicht notwendig,
wegen eines nicht bearbeiteten Antrags persönlich nach A zu kommen. XY trifft
daher "Mitverschulden gemäß § 254 BGB". Man hätte telefonisch den Vorgesetzten
um Stellungnahme oder per Email eine Beschwerde schreiben können."


Es ist doch eine bodenlose Frechheit, erst die Lohnsteuerkarte zu verbummeln,
dann auch den neuen Antrag nicht zeitig zu bearbeiten, Person XY auch noch die
Schuld zu geben, sich nicht mal ordentlich zu entschuldigen und dann nicht mal
die Unkosten deren Verschlampens auszugleichen.

Frage: Was sollte man hier nun machen? Ist das eine klare Sache für einen Anwalt?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 28.10.2011, 13:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.192
98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Problem wegen Freibetrag auf Lohnsteuerkarte und Elterngeldanspruch

Zitat:
Was sollte man hier nun machen?
Sich noch einmal kräftig über die Unfähigkeit und die Unfreundlichkeit des Finanzamtes aufregen


Zitat:
Ist das eine klare Sache für einen Anwalt?
Nein, formalrechtlich hat das Finanzamt leider recht. Ein Schadenersatz steht dem Steuerpflichtigen auch nach meiner Einschätzung nicht zu.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
elterngeld, finanzamt, freibetrag, netto, schlampig

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Tätigkeit im Ausland-Elterngeldanspruch? Sozialrecht 25.11.2010 14:16
Problem wegen Kaufvertrag Verbraucherrecht 28.08.2007 19:09
Problem wegen Schwarzfahren Straßenverkehrsrecht 12.12.2006 17:46
Problem mit außerordentlichen Kündigung bei Fitnessstudio wegen §626 BGB Sportrecht 10.10.2006 19:59
schon wieder ein problem - kündigung wegen betriebskosten Mietrecht 28.05.2004 17:20





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Steuerrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN