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Privater umzu steuerlich absetzbar

Dies ist eine Diskussion zu Privater umzu steuerlich absetzbar innerhalb des Forums Steuerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.11.2011, 12:46
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Privater umzu steuerlich absetzbar

Angenommen Oma X lebt allein in einem Haus, welches weit vom Zentum und somit auch von Einkaufsmöglichkeiten entfernt ist. Das Haus sei nur mit einem Kamin beheizbar und für Einkäufe müsse sie stets von jemand anderem abgeholt werden.
Da dies nicht weiter tragbar sei, zieht sie nun in eine seniorengerechte Wohnung in Zentrumnähe.
Für diesen Umzug würden ihr Ihre Kinder und Freunde natürlich helfen.

Wäre ein solcher Umzug -speziell die Fahrtkosten der Helfer, welche gezahlt werden- steuerlich absetzbar?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.11.2011, 12:51
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AW: Privater umzu steuerlich absetzbar

bestenfalls als außergewöhnliche belastung. aber das wird sich vermutlich alles im rahmen der zumutbaren belastung nach §33 III 1 EStG bewegen und dher nicht abziehbar sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.11.2011, 13:49
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AW: Privater umzu steuerlich absetzbar

Haushaltsnahe Dienstleistung wäre möglich, da dürften aber Fahrtkosten der Familie gerade nicht drunter fallen. Voraussetzung ist natürlich Rechnung und unbare Zahlung.

Gruß
Taxadvisor
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  #4 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 22:29
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AW: Privater umzu steuerlich absetzbar

So ein Umzug gilt nicht als außergewöhnliche Belastung. Es kommt nur der Abzug im Rahmen von haushaltsnahen Dienstleistungen in Betracht und das geht nur dann, wenn ein Umzugsunternehmen eingeschaltet wurde.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 23:07
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AW: Privater umzu steuerlich absetzbar

Dafür muss kein Umzugsunternehmen eingeschaltet werden, Rechnung und unbare Zahlung reicht...

Gruß
Taxadvisor
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  #6 (permalink)  
Alt 27.11.2011, 16:20
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AW: Privater umzu steuerlich absetzbar

Wer soll denn die Rechnung ausstellen, wenn kein Umzugsunternehmen eingeschaltet wird?
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  #7 (permalink)  
Alt 27.11.2011, 17:22
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AW: Privater umzu steuerlich absetzbar

Zitat:
Zitat von hambre Beitrag anzeigen
Wer soll denn die Rechnung ausstellen, wenn kein Umzugsunternehmen eingeschaltet wird?
Falls wir uns missverstanden haben: Es ging mir um die Einschränkung auf "Umzugsunternehmen", selbstverständlich können auch andere Handwerksbetriebe im Rahmen eines Umzuges helfen.

Wenn einer der "Helfer" die Tätigkeit in seiner (offiziellen) Rechnung ausführt, kann er auch als Versicherungsvertreter tätig sein. Dass letzteres für Freunde/Verwandte nicht sinnvoll ist, ist ja etwas anderes.

Gruß
Taxadvisor
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