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Private Krankenversicherung

Dies ist eine Diskussion zu Private Krankenversicherung innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 19.10.2011, 16:21
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Private Krankenversicherung

Seit 2010 muss das Finanzamt die kompletten Krankenversicherungskosten berücksichtigen. Dazu erstellt die PKV eine Bescheinigung, die die gezahlten Beiträge zeigt, abzüglich der Besserstellungen. Der niedrigere Beitrag wird vom Finanzamt anerkannt.
Und was ist mit den Schlechterstellungen? Die lässt man beim Finanzamt unter den Tisch fallen. Das erscheint mir ziemlich ungerecht. Das Finanzamt meint, dass sich bislang keiner beschwert hätte.
Ein Zahlenbeispiel zum besseren Verständnis: A zahlt 500 € Beitrag (bei 3000 € SB) monatlich. Die Versicherung bestätigt 400 € bei Regelleistungen. B lässt sich von der Versicherung bestätigen, dass die Kosten ohne Selbstbeteiligung 900 € betragen und die Regelleistungen dazu 750 €. A möchte wenigstens die 500 € vom Finanzamt anerkannt haben, wenn nicht sogar die 750. Weiß jemand was? Anstehende Prozesse? Smiley Mac
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Alt 19.10.2011, 17:20
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AW: Private Krankenversicherung

Der überschießende Betrag wird auch - wie bisher - als Sonderausgabe berücksichtigt, fällt nur aufgrund der Höchstgrenzen i.a.R. unter den Tisch.

Bisher ist m.W. noch nichts anhängig. Die 750 können aber nicht anerkannt werden, da sie nicht geleistet wurden. Die Selbstbeteiligung - so denn eine anfällt - kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Gegen die zumutbare Eigenbelastung ist bereits ein Verfahren anhängig.

Gruß
Taxadvisor
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