Dies ist eine Diskussion zu Privat manipulierte Rechnung innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Privat manipulierte Rechnung FALL: Es gibt eine manipulierte Rechnung über 3000,- Euro(ürsprünglich 2800,- Euro) ausgestellt auf Person A. Person B und Person C zahlen auf Grund dieser Angaben einen Teil a 1000,- Euro. Person B möchte mit der Kopie dieser Rechnung die gekaufte Sache mit 1000,- Euro steuermindernd beim Fiskus angeben. Personen A und C wollen den Fiskus mit ihrem Anteil nicht bemühen. Da der Betrag von 2800,- Euro 1000 Euro nicht übersteigt dürfte der Fiskus, wenn er den Rechnungssteller (die Rechnung) überprüft, dennoch nichts beanstanden. Richtig oder falsch? Begründung: Es besteht kein steuerlicher Nachteil des Fiskus, weder vom Rechnungssteller (Umsatzsteuer....) noch von der Absetzbarkeit der Person B, da der abzusetzende Betrag innerhalb der ursprünglichen Rechnung ist. 1. Tatbestand der Steuerhinterziehung dürfte nicht erfüllt sein. 2. Tatbestand der Rechnungsfälschung dürfte nicht erfüllt sein, da keinen Vorteil gegenüber dem Staat. (Privatsache). 3. Person B könnte nur das zuviel gezahlte Geld zurückverlangen(zivilrechtlich) Was sagt das Gesetz? |
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| AW: Privat manipulierte Rechnung Ich versteh den Fall nicht, wer hat hier welche Rechnung manipuliert und wer weiß davon? |
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| AW: Privat manipulierte Rechnung Firma stellt normale Rechnung über 2800,-Euro P. A hat Rechnung manipuliert auf 3000,- Euro Keiner weiss davon.Personen B und C zahlen jeweils ein Drittel. Geändert von Peters2009 (29.08.2009 um 15:04 Uhr). |
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| AW: Privat manipulierte Rechnung Dann hat A den B und C betrogen. Hätte A die Rechnung nicht gefälscht, hätte B nur 933 bezahlt und stl geltend gemacht. Dem B kann aber kein Vorsatz nachgewiesen werden, da er ja die Rechnung nicht gefälscht hat. Er kann aber den A wg Betruges anzeigen. |
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| AW: Privat manipulierte Rechnung Zitat:
Dann hat sich A der Urkundenfälschung schuldig gemacht. Evtl. kommt noch ein Betrug dazu. |
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| AW: Privat manipulierte Rechnung Clematis Das ist die eigentliche Frage. Was macht dann das Finanzamt? Wird sie Anzeige wegen Urkundenfälschung stellen obwohl von 2800,- Euro A, B und C nur 933,- euro geltend gemacht werden und der Rest dem Staat geschenkt wird? Wird von B das Geld zurückverlangt? Dann wegen des Betrugs. Im § 263 StGB heißt es: (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hintergrund ist, dass B und C den Aufwand von A nicht bezahlen wollen. Sprich Fahrtkosten, Arbeitszeit Telefonkosten und Portokosten..... Dies wird indirekt auf die Rechnung geschrieben. Ein finanzieller Vorteil ist nicht mehr gegeben und der Tatbestand des Betrugs dürfte m.E. nicht mehr ausreichend sein. Urkundenfälschung kann es auch nicht sein, da es sich um eine Kopie handelt, die gefälscht worden ist und nicht beglaubigt worden ist. mfg |
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| AW: Privat manipulierte Rechnung |
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| AW: Privat manipulierte Rechnung Ja richtig, wenn der A keine plausible Erklärung dafür hat, dann wäre es Betrug. |
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| AW: Privat manipulierte Rechnung @ Peters2009 A) Es ist ein Betrug gegenüber B und C, denn offensichtlich bestand zwischen A, B und C die Abrede, dass jeder 1/3 bezahlt. Die Differenz von jeweils 66,66 sind durch Täuschung rechtswidrig erhaltener Vermögensvorteil. B) Es ist auch eine Steuerhinterziehung. Denn A hatte nur Aufwendungen in Höhe von 800,00 und kann daher auch nur diese steuermindernd geltend machen. In Höhe von 200,00 hat er zuviel steuerlich geltend gemacht. Es spielt dabei keine Rolle ob B oder C ihren gezahlten Teil steuerlich geltend machen oder nicht. Es spielt auch keine Rolle ob es herauskommt und das Finanzamt dies erfährt. Natürlich ist das Finanzamt bzw. die Bundesregierung bezogen auf den zuviel geltend gemachten Teil auch benachteiligt, auch wenn die anderen die gezahlten Beträge nicht geltend machen oder nicht geltend machen können. Insbesondere, wenn kein Recht von B oder C besteht diese Teile steuerlich geltend machen zu können, ist der Staat benachteiligt. Denn hier besteht dann ja keine Gegenrechnungspflicht des Staates gegenüber B und C. A hat somit eindeutig eine Steuerhinterziehung begangen. C) Die Täuschung gegenüber B und C durch eine gefälschte Kopie ist natürlich auch eine Urkundenfälschung. Es kommt bei einer Urkundenfälschung nicht darauf an ob sie beglaubigt wurde oder nicht oder ob es sich um ein Original oder eine Kopie handelte. Betrug und Steuerhinterziehung als besondere Form des Betruges sind mit die häufigsten Straftaten in Deutschland. Sie bleiben nur oft unentdeckt, weil ja Täuschung eines der Merkmale des Betruges ist. Der Betrüger sollte sich, wenn er eine Möglichkeit gefunden hat, dies zu verschleiern, nicht auch noch auf die Schulter klopfen und sagen, dass ist doch kein Betrug. Daher kann sich A auch keine Absolution für seine Tat einholen, indem er denkt, es merkt ja keiner, daher bin ich schuldfrei. Außerdem habe ich ja keinen wirklich geschadet. Denn er hat geschadet B, C und Staat. Es ist ein ganz anderes Thema, wenn man mit ansieht wie es der Staat mit uns macht. Doch will ich ja gerne beim Thema des Sachverhaltes bleiben. D) Reaktion des Fiskus Nach nochmaliger Prüfung des Sachverhaltes wird klar, dass das Finanzamt auch noch alle Beweise vorliegen hat um den Schwindel aufzudecken. Da B die gefälschte Kopie beim Finanzamt und seine Zahlung an A vorlegt, könnte sehr wohl durch sogenannte Kontrollmitteilungen herauskommen, dass die ursprüngliche Rechnung nur 2.800,00 betrug. Dann wird das Finanzamt sowohl gegen B, als auch A ermitteln wegen Steuerhinterziehung. Wenn B nun noch glaubhaft darlegen kann, dass er 1.000,00 gezahlt hat, da er annahm, dass er mit der 1/3 Regelung genau 1/3 gezahlt hatte, dann wird A angeklagt werden wegen: a) Betruges b) Steuerhinterziehung und c) Urkundenfälschung. Dieses Risiko ist sogar recht hoch. Gruß Papalonga |
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