Dies ist eine Diskussion zu Pauschale für privaten Umzug innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Pauschale für privaten Umzug stimmt es, dass es eine Pauschale (i. H. v. 600 €) für einen privaten Umzug gibt, die man in der Einkommensteuererklärung angeben kann? Wenn ja, wo kann man die in welcher Höhe angeben? Bitte um eure Antworten, evtl. mit Angabe von Rechtsgrundlagen. Vielen Dank im Voraus. Schöne Grüße DU |
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| AW: Pauschale für privaten Umzug Das stimmt grundsätzlich. Unter Werbungskosten oder haushaltsnahe Dienstleistung je nach Fall. http://www.finanztip.de/recht/steuer...zugskosten.htm Mir bekannt ist das der Hin + Rückweg gesamt um ca. 1h verkürzt sein muss, man schneller abrufbar sein muss oder gar zu Fuß gehen kann statt ÖPNV dann spricht vieles für Werbungskosten. Ich empfehle den Kauf von einschlägig bekannter Software. Wenn man binnen 5 Jahren nochmal berufsbedingt umzieht erhöht sich die Pauschale genauso wie für jedes weitere Mitglied der Familie welches mit umzieht. Wie gesagt einfach mal Steuersoftware ca. 14,95 ;-) zulegen. |
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| AW: Pauschale für privaten Umzug hallo, zunächst muss der umzug beruflich veranlasst sein um sicher zu sein dass das zutrifft kannst du im §9 estg (dazu die R9 lstr und Bundesumzugskostengesetz) nachlesen (§12 estg trifft zu, wenn der umzug nicht beruflich veranlasst ist) viel spaß beim lesen ![]() mfg |
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| AW: Pauschale für privaten Umzug es gibt auf der seite der finanzverwaltung eine kostenlose software, einfach mal googlen |
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