Dies ist eine Diskussion zu Ort des Umsatzes usw. innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Ort des Umsatzes usw. Um welche Art des Umsatzes handelt es sich hier. Wo liegt der Ort des Umsatzes? Ist der Umsatz steuerbar. Ist der Umsatz steuerpflichtig oder steuerfrei? (alles aus Sicht der deutschen Unternehmerin A) Liegt hier eine Ausfuhr vor, obwohl der B die Waren abholt? Unter § 6 (1) UStG ist die Abholung nicht aufgeführt. Geändert von klaus83 (07.05.2011 um 11:22 Uhr). |
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| AW: Ort des Umsatzes usw. Hat jemand eine Idee für eine Lösung? |
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| AW: Ort des Umsatzes usw. Hallo, Lieferung = Verschaffung der Verfügungsmacht. Dies erfolgte in Dtl., also ist der Ort der Lieferung in Dtl. Es muß also eine Rechnung mit USt ausgestellt werden. Der Schweizer Unternehmer kann die USt nach Ausfuhr in die Schweiz rückvergüten lassen. |
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