Dies ist eine Diskussion zu Onlineverkauf ohne Gewerbe innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Onlineverkauf ohne Gewerbe Nehmen wir mal an, Person X möchte freizeitlich gerne seine Grafikkünste verkaufen. X erstellt privat Logos, Flyer und so weiter für Firmen und Privatpersonen, die in endgeltlich von 100-300€ je Auftrag vergüten. Person X hat dafür kein Gewerbe, setzt weder Umsatz- noch Mehrwertsteuer ab. Der monatliche Verdienst übersteugt dabei die 400€ Grenze nicht. Darf Person X dies überhaupt so machen? Muss ein Gewerbe angemeldet werden, oder Mehrwertsteuer abgeführt werden? Was, wenn dies Strafbar ist, könnte dies für Folgen haben? |
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| AW: Onlineverkauf ohne Gewerbe Mann muss in diesem Fall von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgehen. Handelt es sich um eine rein gestalterische Tätigkeit, kann man von einer freiberuflichen Tätigkeit ausgehen, die nicht einer Gewerbeanmeldung bedarf. Umsatzsteuer muss abgeführt werden, es sei denn, der Unternehmer/Freiberufler ist gem. §19a UStG als Kleinunternehmer von der Erhebung und Abführung von Umsatzsteuer befreit. Im schlimmsten Fall ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Gewerbeordnung, im günstigsten Fall muss er mit einer Steuernachzahlung rechnen. Mein Tipp: Im Vorfeld beim Ordnungsamt und dem Finanzamt vorstellig werden und den Fall schildern. Dort wird er sicherlich fundiert Auskunft erhalten, was beachtet werden muss und was er in seinem Fall am besten tun sollte. Diese Stellen dürfen zwar selbst keine Rechtsberatung anbieten, helfen aber trotzdem gerne weiter. Die beißen nicht! |
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