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Oma - Enkel - Vater bereits gestorben

Dies ist eine Diskussion zu Oma - Enkel - Vater bereits gestorben innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 21.10.2011, 00:37
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Oma - Enkel - Vater bereits gestorben

Hallo!

Nehmen wir mal an, es gibt eine verwitwete Oma mit Kapitalvermögen. Der einzige Sohn der Oma ist verstorben und es gibt 4 dazugehörige Enkel.

Vor 3 Jahren hat jeder Enkel 20.000 Euro als Geschenk erhalten.

Oma möchte nun Enkel 1 170.000 Euro schenken.
Dieser hat normal einen Freibetrag von 200.000 Euro, da der Vater (Sohn von Oma) gestorben ist, erhöht sich dieser auf 400.000 Euro.

In den letzten 10 Jahren hat Enkel 1 in Summe also 190.000 Euro erhalten, diese sind komplett steuerfrei, da innerhalb des Freibetrags.

Fragen:

1. Sind die dargestellten Freibeträge korrekt?
2. Spielt es eine Rolle, ob die Mutter des Enkels noch lebt? (bzgl. Freibetrag)
3. Muss das Geschenk dem Finanzamt gemeldet werden, auch wenn man unter dem Freibetrag liegt?

Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 21.10.2011, 10:53
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AW: Oma - Enkel - Vater bereits gestorben

Zitat:
Zitat von Dosachera Beitrag anzeigen
Hallo!

Nehmen wir mal an, es gibt eine verwitwete Oma mit Kapitalvermögen. Der einzige Sohn der Oma ist verstorben und es gibt 4 dazugehörige Enkel.

Vor 3 Jahren hat jeder Enkel 20.000 Euro als Geschenk erhalten.

Oma möchte nun Enkel 1 170.000 Euro schenken.
Dieser hat normal einen Freibetrag von 200.000 Euro, da der Vater (Sohn von Oma) gestorben ist, erhöht sich dieser auf 400.000 Euro.

In den letzten 10 Jahren hat Enkel 1 in Summe also 190.000 Euro erhalten, diese sind komplett steuerfrei, da innerhalb des Freibetrags.

Fragen:

1. Sind die dargestellten Freibeträge korrekt?
2. Spielt es eine Rolle, ob die Mutter des Enkels noch lebt? (bzgl. Freibetrag)
3. Muss das Geschenk dem Finanzamt gemeldet werden, auch wenn man unter dem Freibetrag liegt?

Vielen Dank!
Frage 1: ja
Frage 2: nein, denn die Mutter ist ja kein Kind der Oma
Frage 3: ja, Grundlage ist § 30 ErbStG. Das zuständige Finanzamt richtet sich nach den Bestimmungen des § 35 ErbStG
__________________
Gruß

Klaus
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  #3 (permalink)  
Alt 21.10.2011, 10:54
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AW: Oma - Enkel - Vater bereits gestorben

Vielen Dank - dann habe ich das richtig verstanden.

Eine formlose Information an das Finanzamt ist also ausreichend - Steuern würden eh keine anfallen!?
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  #4 (permalink)  
Alt 21.10.2011, 11:56
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AW: Oma - Enkel - Vater bereits gestorben

Zitat:
Zitat von Dosachera Beitrag anzeigen
Vielen Dank - dann habe ich das richtig verstanden.

Eine formlose Information an das Finanzamt ist also ausreichend - Steuern würden eh keine anfallen!?

In der geschilderten Konstellation dürften keine Steuern anfallen. Nützliche Hinweise zur Anzeige einer Schenkung gibt es z.B. hier:

http://www.behoerdenwegweiser.bayern...ng/38443942108

Ist zwar für das Bundesland Bayern, die Vorschriften sind aber überall im Prinzip die gleichen.
__________________
Gruß

Klaus
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Alt 21.10.2011, 12:20
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AW: Oma - Enkel - Vater bereits gestorben

Danke.

Es ist also so, dass nicht der Enkel es seinem FA senden muss, sondern dem FA (gibt es da echt spezielle nur für Schenkungen?), das für die Oma zuständig ist?
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Alt 28.10.2011, 13:08
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AW: Oma - Enkel - Vater bereits gestorben

Zitat:
Es ist also so, dass nicht der Enkel es seinem FA senden muss, sondern dem FA (gibt es da echt spezielle nur für Schenkungen?), das für die Oma zuständig ist?
Richtig. Es handelt sich allerdings nicht um ein spezielles Finanzamt. Vielmehr wird die Schenkungssteuer nicht in jedem Finanzamt behandelt. Wie man dem Formular zur Anzeige der Schenkungen entnehmen kann, gibt es z.B. in Bayern nur 6 Finanzämter, die für die Bearbeitung von Schenkungssteuersachen zuständig sind.
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