Dies ist eine Diskussion zu Nebeneinkünfte aus selbstständiger Arbeit innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Nebeneinkünfte aus selbstständiger Arbeit ich meine mich zu erinnern, dass es vor vielen Jahren mal hieß, dass jeder Arbeitnehmer 750 DM im Jahr Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit/Arbeit steuerfrei hinzuverdienen durfte. Also z. B. im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder einmaligem Nebenjob wie z. B. für 100 € gegen Quittung ein Zimmer streichen oder beim Umzug helfen, etc. Halt so kleine private Aufträge gegen Bezahlung. Da das ja alles sehr sehr lange her ist, habe ich recherchiert und stieß auf den § 18 EStG. http://dejure.org/gesetze/EStG/18.html Dort ist eine derartige Arbeit aber nicht aufgeführt. Bzw. habe ich hier gefunden, dass es 410 € wären. http://www.ratgeber-e-lancer.de/080201.html#08020103 Gibt es noch eine Möglichkeit als AN ohne Gefahr der Steuerhinterziehung steuerfrei etwas gegen Quittung hinzu zu verdienen? Ust.- Pflicht greift hier ja ohnehin nicht wegen. §19 UStG Danke vorab Diphda
__________________ Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen. |
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| AW: Nebeneinkünfte aus selbstständiger Arbeit 410,-- ist richtig -- dazu noch als Minijob monatlich 400,--, wenn der Arbeiutgeber anmeldet und die erforderlichen Abgaben zahlt - mal zu "Minijobzentrale" recherchieren! M. |
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| AW: Nebeneinkünfte aus selbstständiger Arbeit Vielen Dank! Das mit Minijob ist klar, trotzdem danke! Diese 410 € sind ja, wenn ich richtig verstanden habe abzügl. Auslagen (Fahrtkosten, Parkgebühren etc.). Also so ähnlich wie man es in einer GUV macht? Sofern die Einkünfte unter diesen 410 € p.A. liegen, müsste dies dann auch nicht in der Stuererklärung angegeben werden?
__________________ Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen. |
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| AW: Nebeneinkünfte aus selbstständiger Arbeit Zitat:
Angegeben werden müssen sie immer - woher soll das Finanzamt denn sonst auch wissen, daß sie unter 410 € liegen...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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