Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Nachträgliche Gewerbesteuer

Dies ist eine Diskussion zu Nachträgliche Gewerbesteuer innerhalb des Forums Steuerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 12:45
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 83
Keine Wertung, Daniel_666 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel_666 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel_666 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel_666 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel_666 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel_666 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel_666 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel_666 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel_666 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Daniel_666 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Nachträgliche Gewerbesteuer

Hallo,

nehmen wir an, Jemand ist seit vier Jahren Freiberufler. Er zahlt brav seine Einkommensteuer und rechnet alles ab.

Im Rahmen einer Betriebsprüfung kommt nun das Finanzamt auf die Idee, daß Jemand evtl. Gewerbesteuer pflichtig sein müßte.Endgültige Entscheidung steht noch aus.

Nehmen wir an, es wird bestimmt, daß Jemand Gewerbesteuerpflichtig ist.

1. Ich nehme an, die Festlegung der Gewerbesteuerpflicht gilt rückwirkend auch für die bereits abgeschlossenen Geschäftsjahre?

2. In den letzten Jahren wird ja, zumindest in der Gewinnhöhe des Jemandes, die Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer gegenverrechnet, so daß, diversen Gewerbesteuerrechnen im Internet nach, Jemand eigentlich auf 0 rauskommen sollte.

Wenn jetzt Gewerbesteuerpflicht festgestellt wird, wie läuft das dann ab? Wird einfach rückwirkend der Steuerbescheid angepasst und die fällige Gewerbesteuernachzahlung gegen Einkommenssteuerrückzahlung verrechnet, so daß defacto Jemand nichts zu bezahlen hat? Außer Zinsen ggf?

Oder muß Jemand erst die komplette Gewerbesteuer nachzahlen und dann über Einkommenssteuer des laufenden Jahres zurückholen?

Wie läuft es eigentlich?
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
nichtabzugsfähige Gewerbesteuer Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 12.05.2011 16:26
Nebengewerbe Gewerbesteuer Gewerberecht 19.01.2011 10:50
Hinzurechnung für Gewerbesteuer Fall 1 Steuerrecht 09.04.2010 16:38
Gewerbesteuer: Mindesthebesatz von 200% ist verfassungsgemäß Nachrichten: Steuern und Wirtschaft 04.03.2010 11:28
BFH zu Flugzeugleasing und Gewerbesteuer Nachrichten: Recht & Gesetz 29.08.2007 16:20





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Steuerrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN