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Mobilfunkanbieter verweigt Rechnungskopie

Dies ist eine Diskussion zu Mobilfunkanbieter verweigt Rechnungskopie innerhalb des Forums Steuerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 14:37
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Mobilfunkanbieter verweigt Rechnungskopie

Sehr geehrte Damen und Herren,

sagen wir Person X ist gerade bei Erstellung seiner EkSt-Erklärung 2010. Leider fehlen ihm drei Mobilfunkrechnungen von Mobilfunkanbieter Y. Er hat diese angefordert, jedoch wird ihm die Zusendung einer Rechnungskopie verweigert.
Wie könnte er seinen Rechtsanspruch begründen bzw. hat er einen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.



Mit freundlichen Grüßen

Tobias Pohl
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  #2 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 14:49
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AW: Mobilfunkanbieter verweigt Rechnungskopie

Zitat:
Zitat von tobias.pohl Beitrag anzeigen
Sehr geehrte Damen und Herren,

sagen wir Person X ist gerade bei Erstellung seiner EkSt-Erklärung 2010. Leider fehlen ihm drei Mobilfunkrechnungen von Mobilfunkanbieter Y. Er hat diese angefordert, jedoch wird ihm die Zusendung einer Rechnungskopie verweigert.
Wie könnte er seinen Rechtsanspruch begründen bzw. hat er einen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.



Mit freundlichen Grüßen

Tobias Pohl
Mit welcher Begründung werden denn die Kopien verweigert?
__________________
Gruß

Klaus
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  #3 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 14:53
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AW: Mobilfunkanbieter verweigt Rechnungskopie

Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
Mit welcher Begründung werden denn die Kopien verweigert?
O-Ton:

"...Diese können wir Ihnen leider nicht schicken. Der Hintergrund dazu: Rechnungskopien bedeuten für uns einen hohen zusätzlichen Aufwand. Daher haben wir entschieden, keine Kopien von mehreren und lange zurückliegenden Rechnungen gleichzeitig zu versenden..."

Ein Witz, es sind drei Rechnungen aus dem Jahr 2010. Mittlerweile ist Herr X bei einem anderen Mobilfunkanbieter, jedoch benötigt er dringend diese drei Rechnungen.

Geändert von tobias.pohl (23.01.2012 um 15:16 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 15:15
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AW: Mobilfunkanbieter verweigt Rechnungskopie

Zitat:
Zitat von tobias.pohl Beitrag anzeigen
O-Ton:

"...Diese können wir Ihnen leider nicht schicken. Der Hintergrund dazu: Rechnungskopien bedeuten für uns einen hohen zusätzlichen Aufwand. Daher haben wir entschieden, keine Kopien von mehreren und lange zurückliegenden Rechnungen gleichzeitig zu versenden..."

Ein Witz, es sind drei Rechnungen aus dem Jahr 2010. Mittlerweile bin ich bei einem anderen Mobilfunkanbieter, jedoch benötige ich dringend diese drei Rechnungen.
Aha...

Zitat:
..keine Kopien von mehreren und lange zurückliegenden Rechnungen gleichzeitig zu versenden.
[IRONIE]Dann sollte man dem Mobilfunkanbieter vorschlagen, die Kopien nacheinander zu versenden, dann müsste es ja klappen...[/IRONIE]

Spass beiseite: das Verhalten des Mobilfunkanbieters ist zumindest wenig kundenfreundlich. Jedoch: einen Rechtsanspruch des Kunden auf eine Kopie ist mir nicht bekannt. Eventuell hilft das Anbieten eines Kostenersatzes.

Ach ja: bitte letzten Beitrag ändern und "ich-Form" eliminieren!!
__________________
Gruß

Klaus
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  #5 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 15:18
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AW: Mobilfunkanbieter verweigt Rechnungskopie

Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
Aha...



[IRONIE]Dann sollte man dem Mobilfunkanbieter vorschlagen, die Kopien nacheinander zu versenden, dann müsste es ja klappen...[/IRONIE]

Spass beiseite: das Verhalten des Mobilfunkanbieters ist zumindest wenig kundenfreundlich. Jedoch: einen Rechtsanspruch des Kunden auf eine Kopie ist mir nicht bekannt. Eventuell hilft das Anbieten eines Kostenersatzes.

Ach ja: bitte letzten Beitrag ändern und "ich-Form" eliminieren!!
Es entsteht Herr X ja ansonsten ein finanzieller Nachteil, dadurch dass er die Rechnungen nicht absetzen kann.

Der Anbieter ist doch dazu verpflichtet, die Rechnungen eine gewisse Zeit aufzubewahren. Also muss es doch auch einen Anspruch auf Herausgabe geben?
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  #6 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 15:32
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AW: Mobilfunkanbieter verweigt Rechnungskopie

Zitat:
Zitat von tobias.pohl Beitrag anzeigen
Es entsteht Herr X ja ansonsten ein finanzieller Nachteil, dadurch dass er die Rechnungen nicht absetzen kann.
Er könnte in Absprache mit dem Steuerberater (den wird er garantiert haben, wenn er erst jetzt die EStErkl. 10 macht) Eigenbelege schreiben. Das Finanzamt wird sie wohl anerkennen, wenn sie nicht vom sonstigen Gebaren abweichen.

Die Schuld am eventuellen finanziellen Verlust trägt er, denn der Mobilfunkanbieter hat seinen Teil des Vertrags erfüllt.

Zitat:
Der Anbieter ist doch dazu verpflichtet, die Rechnungen eine gewisse Zeit aufzubewahren. Also muss es doch auch einen Anspruch auf Herausgabe geben?
Zwischen den Sätzen besteht keine Kausalität, jedenfalls nicht, wenn es um Privatpersonen geht. Der Vorschlag mit dem Honorar für den Anbieter ist auch meine Meinung.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #7 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 15:41
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AW: Mobilfunkanbieter verweigt Rechnungskopie

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Er könnte in Absprache mit dem Steuerberater (den wird er garantiert haben, wenn er erst jetzt die EStErkl. 10 macht) Eigenbelege schreiben. Das Finanzamt wird sie wohl anerkennen, wenn sie nicht vom sonstigen Gebaren abweichen.

Die Schuld am eventuellen finanziellen Verlust trägt er, denn der Mobilfunkanbieter hat seinen Teil des Vertrags erfüllt.

Zwischen den Sätzen besteht keine Kausalität, jedenfalls nicht, wenn es um Privatpersonen geht. Der Vorschlag mit dem Honorar für den Anbieter ist auch meine Meinung.
Also einfach eine Kopie der Abbuchung dem Steuerberater geben. Das würde ausreichen?

Herr X ist selbstständig und es handelt sich um einen Geschäftskundenvertrag beim Mobilfunkanbieter.
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  #8 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 15:58
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AW: Mobilfunkanbieter verweigt Rechnungskopie

Zitat:
Zitat von tobias.pohl Beitrag anzeigen
Also einfach eine Kopie der Abbuchung dem Steuerberater geben. Das würde ausreichen?
Nein, es gibt für Eigenbelege Regeln. Die weiß der Steuerberater aber ganz genau. Wenn ein Abbuchungsbeleg da ist und die Telefonate rein beruflich geführt wurden ist das ja schon die halbe Miete.
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anspruch, kopie, rechnung, verweigert

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