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mobile Klimaanlage im Büro

Dies ist eine Diskussion zu mobile Klimaanlage im Büro innerhalb des Forums Steuerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.09.2011, 15:37
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mobile Klimaanlage im Büro

Hallo,
kann man in einem gemieteten Arbeitszimmer/Büro eine mobile Klimaanlage als Betriebsausgabe voll geltend machen? Die Anlage würde unter 410 Eur kosten.

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 06.09.2011, 14:17
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AW: mobile Klimaanlage im Büro

Hallo,

aber natürlich, wenn sie denn ausschl. oder fast ausschl. betriebl. genutzt wird. Problematisch wird es natürlich, wenn sie in der Privatwohnung "aufbewahrt" wird....

Bezügl. des "voll geltend" machen ist sie im Rahmen der Sammelabschreibung über 5 Jahre abzuschreiben. Ich nehme an, dass Sie das bereits wissen.
__________________

Gruß - GERMANTAX ®


nein, wir müssen uns nicht hinter irgend einem Pseudonym verstecken.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.09.2011, 14:33
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AW: mobile Klimaanlage im Büro

Zitat:
Zitat von Germantax Beitrag anzeigen
Hallo,

aber natürlich, wenn sie denn ausschl. oder fast ausschl. betriebl. genutzt wird. Problematisch wird es natürlich, wenn sie in der Privatwohnung "aufbewahrt" wird....

Bezügl. des "voll geltend" machen ist sie im Rahmen der Sammelabschreibung über 5 Jahre abzuschreiben. Ich nehme an, dass Sie das bereits wissen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungspreis von EUR 150,01 bis EUR 410 können entweder sofort abgeschrieben werden oder nach gewöhnlicher Nutzungsdauer oder Sammelpost über 5 Jahre. Zu beachten ist, dass die Anschaffungskosten netto anzusetzen sind, also ohne Umsatzsteuer.
__________________
Gruß

Klaus
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