Dies ist eine Diskussion zu Mitarbeiter haftbar für Steuerhinterziehung? innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Mitarbeiter haftbar für Steuerhinterziehung? vielen Dank! Ein Mitarbeiter beginnt eine neue Tätigkeit im Vertrieb eines Handelsunternehmens. Dieses hat eine Tochterfirma im Ausland über welche ein Teil der Geschäfte abgewickelt wird. Beide Firmen sind etablierte Handelsunternehmen, existieren schon länger als 10 Jahre und machen Umsätze im zweistelligen Millionenbereich. Erst nach knapp 2 Jahren erkennt der Mitarbeiter, dass es Unregelmäßigkeiten innerhalb der Firma gibt und es stellt sich heraus, dass die Tochterfirma komplett aus Deutschland geführt wird. Im Ausland gibt es zwar ein Gebäude, aber bei den durchgeführten Prüfungen werden sämtliche Büromaterialien dorthin verbracht und anschliessend retour. Das Telefon und dasFax werden umgeleitet Auch gibt es offensichtlich Mitarbeiter, die zwar in Deutschland arbeiten, Ihr Gehalt aber aus dem Ausland beziehen. Macht sich ein Mitarbeiter, der dies herausfindet und untätig bleibt mit haftbar? Welche Mitschuld kann Ihn treffen? Was hat der Eigentümer an Strafmaß zu erwarten? |
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| AW: Mitarbeiter haftbar für Steuerhinterziehung? Zitat:
Hier ist auch zu sagen, dass es eine sog. Treuepflicht gibt, die besagt, dass der AN den AG bei kleineren Verstößen nicht anschwärzen sollte. Vorliegend handelt es sich zwar um eine Sache im großen Stil, aber dennoch befindet sich der AN hier im Spannungsfeld zwischen der Rechtschaffenheit und möglichen Konsequenzen, gegen die er - so unberechtigt sie auch sein mögen - erst einmal vorgehen müsste, möglicherweise im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Eine Anzeige des Verhaltens will also aus taktischen Gründen wohlüberlegt sein. Sofern jedoch auch die eigene Lohnsteuerabführung betroffen ist, wäre es angebracht, das Finanzamt darüber zu informieren, da sich das Finanzamt nach pflichtgemäßem Ermessen die verkürzten Steuern auch direkt vom Arbeitnehmer nachfordern kann. Zitat:
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| AW: Mitarbeiter haftbar für Steuerhinterziehung? Theoretisch können auch Angestellte eines Unternehmens sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar machen. (Genau wie Banker, Steuerberater, Bevollmächtigte, usw.) Das setzt aber m.W. immer voraus, daß sie aktiv und wissentlich die Steuerhinterziehung unterstützen. Für einen normalen Angestellten ist das kaum möglich (für einen leitenden schon). Daß er etwas "ahnt" oder sich etwas "schlussfolgern" kann, macht ihn noch lange nicht zum Mittäter. Im Zuge der Treuepflicht kann (und sollte) der Angestelte seinen Arbeitgeber natürlich darauf hinweisen, daß er den Verdacht hat, das Unternehmen verhalte sich rechtswidrig.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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