Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Mietwagen / Freiberufler / 1% Pauschale

Dies ist eine Diskussion zu Mietwagen / Freiberufler / 1% Pauschale innerhalb des Forums Steuerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 21.09.2011, 21:02
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 13
Keine Wertung, entenhaus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, entenhaus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, entenhaus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, entenhaus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, entenhaus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, entenhaus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, entenhaus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, entenhaus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, entenhaus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, entenhaus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Mietwagen / Freiberufler / 1% Pauschale

Liebes Juraforum,

angenommen ein Freiberufler würde einen Mietwagen über einen längeren Zeitraum (1 Monat+) anmieten.

Der Mietwagen würde hauptsächlich geschäftlich genutzt werden, hin und wieder jedoch auch für Privatfahrten.

Wie wären diese Privatfahrten dann zu versteuern? 1%-Pauschale des Bruttolistenpreises? Km-abhängig? Gar nicht?

Bin gespannt auf Eure Antworten bzw. ob es hier überhaupt eine eindeutige Antwort gibt.

Viele Grüße, Entenhaus
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 23.09.2011, 09:52
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, blogger15 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blogger15 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blogger15 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blogger15 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blogger15 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blogger15 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blogger15 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blogger15 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blogger15 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blogger15 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Mietwagen / Freiberufler / 1% Pauschale

Ich zitiere mal:

Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage gibt es 3 Methoden:
1. Ermittelt der Steuerpflichtige den Wert der Privatfahrten nach der 1 %-Methode, kann er von diesem Wert aus Vereinfachungsgründen für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten einen Abschlag von 20 % vornehmen. Der dann noch verbleibende Betrag ist ein sog. Nettowert, auf den die Umsatzsteuer mit dem allgemeinen Steuersatz aufzuschlagen ist.
Diese Methode ist grundsätzlich nicht zulässig, wenn das Fahrzeug kein notwendiges Betriebsvermögen darstellt, weil es nicht zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Insoweit sind die ertragsteuerrechtlichen und umsatzsteuerrechtlichen Regelungen gleich.
2. Ermittelt der Unternehmer den ertragsteuerlichen Privatanteil anhand eines Fahrtenbuchs nach der Einzelnachweismethode, bildet dieser Wert die Bemessungsgrundlage für die gegen Entgelt gleichgestellte sonstige Leistung. Aus den Gesamtaufwendungen sind für Umsatzsteuerzwecke die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten in der belegmäßig nachgewiesenen Höhe auszuscheiden.
3. Macht der Unternehmer von den beiden vorstehenden Methoden keinen Gebrauch, ist der private Nutzungsanteil für Umsatzsteuerzwecke anhand geeigneter Unterlagen im Wege einer sachgerechten Schätzung zu ermitteln. Hierbei geht die Finanzverwaltung davon aus, dass die nichtunternehmerische Nutzung regelmäßig mindestens 50 % beträgt. Abweichungen hiervon sind durch geeignete Unterlagen glaubhaft zu machen.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 23.09.2011, 12:46
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 13
Keine Wertung, entenhaus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, entenhaus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, entenhaus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, entenhaus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, entenhaus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, entenhaus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, entenhaus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, entenhaus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, entenhaus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, entenhaus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Mietwagen / Freiberufler / 1% Pauschale

Hallo Blogger15,

danke für das Zitat, aber es hilft mir nicht recht weiter. Denn ein Mietwagen ist ja eben nicht(!) im Betriebsvermögen eines Unternehmens.

Ich konnte bisher noch keine eindeutige Antwort im Internet dazu finden.

Hoffe hier hat noch jemand weitere Ansätze.

Gruß
Entenhaus
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 27.09.2011, 13:58
cpe cpe ist offline
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2005
Beiträge: 246
Keine Wertung, cpe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cpe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cpe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cpe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cpe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cpe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cpe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cpe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cpe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cpe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Mietwagen / Freiberufler / 1% Pauschale

Die Aufwendungen (Miete) könnten nur teilweise betrieblich veranlasst. Es stellt sich dann die Frage, ob die Aufwendungen als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG anteilig gewinnmindernd berücksichtigt werden können oder aber ob das Aufteilungsverbot nach § 12 EStG einer solchen Aufteilung entgegensteht. Bis vor einigen Monaten hätte man die Aufteilbarkeit wohl verneint. Die neueste, noch im Fluss befindliche Rechtssprechung hat den Anwendungsbereich des Aufteilungsverbotes aber massiv eingeschränkt. Es stellt sich also vorrangig die Frage, ob die Aufwendungen ausschließlich betrieblich veranlasst sind. Hierfür entscheidend sind die Bedingungen des Mietvertrages und die Motive bei Abschluss des Mietvertrages. War eine teilweise private Nutzung bei Vertragsschluss nicht beabsichtigt und sind durch die private Nutzung keine zusätzlichen Kosten (km Abrechnung etc.) entstanden, dann liegt eine ausschließliche betriebliche Veranlassung vor. Die Mietwagenkosten sind dann vollständig als Betriebsausgaben abziehbar. Die private Nutzung des Mietwagen ist dann als eine Nutzungsentnahme dem gemeinem Wert anzusetzen ist. Es gibt wohl keine feste Methode, den gemeinen Wert in dem hier vorliegenden Fall zu bemessen. Grds. könnte man als Aufteilungsmaßstab an die anteiligen km oder aber an die Kosten, die für eine Taxifahrt angefallen wären, denken.

So, das betraf jetzt die Mietwagenmiete bei Ermittlung des ertragssteuerlichen Gewinns. Um die Sache nicht noch komplizierter zu machen, wurden die weiteren Kosten (Benzin) erstmal ausgeklammert. Bei der USt müsste der Vorgang natürlich auch berücksichtigt werden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
1% pauschale, mietwagen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Haftung bei Mietwagen Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 25.10.2010 12:52
Unfall mit Mietwagen Straßenverkehrsrecht 07.10.2010 00:10
Freiberufler! Arbeitsrecht 09.05.2006 17:48
Mietwagen delle Versicherungsrecht 04.01.2006 07:37
Freiberufler Arbeitsrecht 30.01.2004 22:12





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Steuerrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN