Dies ist eine Diskussion zu Mieteinnahmen in D aus Haus in Thailand innerhalb des Forums Steuerrecht
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| A wird lediglich die Miete an den Vermieter vor Ort in Thailand in bar zahlen und kann so über das Haus verfügen und weitervermieten. Um die Instandhaltungskosten/Reinigung/Internet u.s.w. während der Abwesenheit im Rest vom Jahr tragen zu können,möchte A dieses an Gäste aus Deutschland vermieten. Welchen Weg muss A Steuerrechtlich gehen,wenn A Mieteinnahmen daraus auf ein deutsches Konto bezieht,diese aber nicht einmal die tatsächlich zu zahlende Miete komplett abdeckt welche für das Objekt gezahlt werden muss.Verdienen würde A nichts,es müssen ja auch Instandhaltungsarbeiten gemacht werden,am Objekt und auch hier und da einmal auch neue Möbel. Wird das als Liebhaberei bezeichnet,denn A möchte nichts davon steuerlich abgesetzten? Die Flüge müssen ja auch immer bis Thailand gezahlt werden so 2-3mal im Jahr. Wird das über die normale Steuererklärung (Anlage ?) mit angegeben,oder wie. Was muss A in jedem Fall beachten? |
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| AW: Mieteinnahmen in D aus Haus in Thailand Zitat:
Es dürfte in diesem Fall aber thailändisches Steuerrecht zur Anwendung kommen. |
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| AW: Mieteinnahmen in D aus Haus in Thailand Erst einmal vielen Dank für die Antwort. Zitat:
Und trotzdem erhält A ja dann Geld auf sein Konto,wo muss er das angeben? |
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| AW: Mieteinnahmen in D aus Haus in Thailand Ich habe keinerlei Kenntnisse über die thailändischen Steuergesetze. Wenn es umgekehrt wäre, müsste A jedenfalls in Deutschland eine Steuererklärung abgeben, da er beschränkt steuerpflichtig wäre. Die Einnahmen aus der Vermietung in Thailand unterliegen in Deutschland dem Progressionsvorbehalt. Es ist die Anlage AUS abzugeben und darin ist die Zeile 36 und ggf. die anschließenden Zeilen auszufüllen. Dies gilt aber nur, wenn keine Liebhaberei vorliegt. Bei Liebhaberei muss A in seiner deutschen Steuererklärung nichts angeben. |
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