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Mieteinnahme bei Steuererklärung

Dies ist eine Diskussion zu Mieteinnahme bei Steuererklärung innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 28.03.2008, 14:12
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Mieteinnahme bei Steuererklärung

Hallo.
Folgender Fall:
A hat ne Eigentumswohnung, für die er neben Nebenkosten auch noch einen Kredit abzahlt.
B wohnt nun in der Wohnung "unentgeltlich" mit dem gemeinsamen Kind C. A ist ausgezogen.

Nun würde A gerne die Aufwendungen der Wohnung (also Kredit mit Zinsen, Nebenkosten, Hausgeld, Versicherungen), die er alle zahlt, irgendwie steuerlich absetzen.
Ginge ja, wenn er Mieteinnahmen hätte...
B wohnt aber ohne Miete dort.
Hat der Fiskus ein Problem, wenn A zwar Mieteinnahmen in Höhe von 0,00 hat aber Aufwendungen absetzen möchte?
A ist übrigens gleichzeitig éinkommenssteuerpflichtig.

Vielen Dank für Ratschläge.
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  #2 (permalink)  
Alt 28.03.2008, 14:15
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AW: Mieteinnahme bei Steuererklärung

Zitat:
Zitat von klette
Hat der Fiskus ein Problem, wenn A zwar Mieteinnahmen in Höhe von 0,00 hat aber Aufwendungen absetzen möchte?
Der Fiskus hat kein Problem aber A. Das geht nämlich nicht!
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  #3 (permalink)  
Alt 28.03.2008, 14:25
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Smile AW: Mieteinnahme bei Steuererklärung

Weil also A aus Nettigkeit die Wohnung überlässt, guckt er in die Röhre?
Was ist mit Mieteinnahmen in Höhe von 1 Euro???....also theoretisch...

Oder verstehe ich das richtig: ohne Einnahme, keine Absetzung?
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  #4 (permalink)  
Alt 28.03.2008, 14:32
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AW: Mieteinnahme bei Steuererklärung

Zitat:
Zitat von klette
Oder verstehe ich das richtig: ohne Einnahme, keine Absetzung?
Genau so ist es! Der Fiskus ist nicht für "Nettigkeiten" zuständig
1,--€ mite würden auch nicht ausreichen. Es müssten wenigstens 75% (glaub ich) der ortsüblichen Vergleichsmiete sein!
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  #5 (permalink)  
Alt 28.03.2008, 14:33
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AW: Mieteinnahme bei Steuererklärung

Bei der Vermietung muss eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen, dann können die Unkosten abgesetzt werden. Ich kann allerdings nicht genau sagen, welchen Zeitraum das FA akzeptiert, bis es die Gewinnerzielungsabsicht definitiv verneint. Also gut möglich, dass man Kosten absetzen kann, wenn man angibt, man wollte die Bude im nächsten Jahr gewinnbringend vermieten.

Abgesehen davon: hätte der Mieter nicht einen geldwerten Vorteil, den er im Gegenzug versteuern müsste?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 28.03.2008, 17:35
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AW: Mieteinnahme bei Steuererklärung

Zitat:
Zitat von schielu
Es müssten wenigstens 75% (glaub ich) der ortsüblichen Vergleichsmiete sein!
...wenn A die Werbungskosten in voller Höhe absetzen will. Liegt die Miete darunter, z.B. bei 40%, dann kann A auch nur 40% seiner Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Ohne hier Tipps geben zu wollen: es gibt Möglichkeiten...wenn man ein bißchen nachdenkt!

Gerade bei vermieteten Wohnungen ist das FA sehr großzügig, was die Gewinnerzielungsabsicht angeht, insbesondere, wenn noch ein Kredit zur Finanzierung läuft. Und durch die anteilige Absetzbarkeit der Werbungskosten sorgt das FA sowieso schon dafür, dass man relativ bald in die Gewinnzone kommt!
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Alt 30.03.2008, 18:18
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AW: Mieteinnahme bei Steuererklärung

Die Ratschläge hier sind allesamt unsinnig, weil man den Sachverhalt bereits kennt. Die Ratschläge gehen schon in Richtung Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Wenn ich mir ein Auto kaufe, beteiligt sich das Finanzamt auch nicht dadurch, dass ich etwas absetzen könnte. Genauso ist es, wenn hier eine Wohnung kostenlos überlassen wird. Das ist alles Privatvergnügen. Nur wer Einkünfte erzielen möchte, der kann auch Verluste absetzen und Erhaltungsaufwand etc. Dass der Fragende hier Kosten zu tragen hat, das ist zwar bedauerlich, aber was geht das die Allgemeinheit an und warum sollte er wegen solche privater Dinge hier eine Steuerersparnis erreichen können?

Was hier in Frage käme, wäre ggf. Unterstützung bedüftiger Personen als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33a EStG, wenn B. die Kindsmutter des gemeinsamen Kindes ist. Dazu sollte man sich mal die Anleitung zur Einkommensteuererklärung anschauen, Seite 8.
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Alt 01.04.2008, 08:01
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AW: Mieteinnahme bei Steuererklärung

Zitat:
Zitat von klette
Weil also A aus Nettigkeit die Wohnung überlässt, guckt er in die Röhre?
Was ist mit Mieteinnahmen in Höhe von 1 Euro???....also theoretisch...

Oder verstehe ich das richtig: ohne Einnahme, keine Absetzung?

Genau.
Das FA überprüft so ein Mietverhältnis ob es sich dabei vielleicht um ein Scheinmietverhältnis handelt, oder Gestaltungsmißbrauch vorliegt. Aber an erster Stelle überprüft das FA ob eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegt. Wenn anhand des Mietvertrages von Anfang an klar ist, dass es zu keinen Überschüssen der Mieteinnahmen über die Werbungskosten kommen kann, wird eine steuerliche Berücksichtigung nicht stattfinden.

Wenn A also etwas steuerlich geltend machen will: siehe Vorbeitrag von oerdiz. Ob dazu die Voraussetzungen erfüllt werden, ist ein anderer Sachverhalt.

Ausserdem : wenn die Eigentumswohnung vor dem 1.1.2006 erworben wurde, hat A ja schon evtl. steuerliche Vorteile gehabt.
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