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Lohnsteuer Jahresausgleich Pflicht

Dies ist eine Diskussion zu Lohnsteuer Jahresausgleich Pflicht innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 10.05.2011, 13:07
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Lohnsteuer Jahresausgleich Pflicht

Mal angenommen Paar ist geschieden. Exmann fälscht Unterschrift der Exfrau für seinen Lohnsteuerjahresausgleich für 2009. Exfrau hatte noch nie etwas mit Finanzamt zu tun und wird nun aufgefordert ebenfalls einen Lohnsteuerjahresausgleich für 2009 zu machen. Nach Rückfrage bei Finanzamt wird der Betrug mit der Unterschrift festgestellt und sofort bei der Polizei angezeigt. Da Exfrau in 2009 nur geringfügig beschäftigt (400 Euro Basis) hätte sie für 2009 laut Aussage FA sowieso keinen Lohnsteuerjahresausgleich machen müssen. Allerdings soll sie nun einen Lohnsteuerjahresausgleich für 2010 abgeben obwohl sie das gar nicht will. Laut Aussage Finanzamt MUSS sie jedoch einen Lohnsteuerjahresausgleich machen.

Ist das richtig? Wo kann man sich dagegen wehren. Ich meine das Finanzamt kann doch nicht auf Basis eines Betruges plötzlich solche Forderungen stellen.

Zur Info: Der unterhalt für Sie vom Exmann liegt unter 410,-

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