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Kostenlose Software

Dies ist eine Diskussion zu Kostenlose Software innerhalb des Forums Steuerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.08.2011, 14:52
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Kostenlose Software

Folgender fiktiver Fall:

Unternehmer A ist im IT-Bereich als Hard- und Softwarehändler sowie als Berater und Servicedienstleister tätig.
Er ist Kleinunternehmer gem. §19 UStG und macht eine einfache Einnahme-Überschussrechnung.

Im Rahmen einer Partnerschaft mit einem großen Softwarehersteller (M) soll er in Zukunft vor dem Verkaufsstart kostenlos Produktversionen erhalten, um diese rechtzeitig kennen zu lernen.
Diese Produktversionen darf er explizit auch uneingeschränkt produktiv in seinem Unternehmen nutzen. Somit sind das keine Testlizenzen, sondern echte, nutzbare Lizenzen. Für die Mitgliedschaft in dem Partnerprogramm des Softwareherstellers fallen keinerlei Gebühren/Kosten an.

Im Prinzip stellt dies ja einen geldwerten Vorteil in Form eines Geschenkes dar.

Wie muss er das verbuchen, um steuerlich korrekt zu handeln?

Danke für Eure Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 19.08.2011, 14:55
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AW: Kostenlose Software

hat er denn nutzen davon - evtl muß er ja zeit und arbeitskräfte investieren, um die software zu testen - hat also verlust ?
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.08.2011, 15:02
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AW: Kostenlose Software

Danke für die schnelle Reaktion!

Er ist eine "One-Man-Show", hat also keine Arbeitnehmer beschäftigt.
Die Software kann ganz normal installiert werden, um dann im täglichen Umgang die Eigenschaften kennen zu lernen. Separate Tests sind nicht vorgesehen.

Da die Software produktiv genutzt werden darf, spart der Unternehmer ja die Anschaffungskosten. Vorausgesetzt, er würde die Software auch selbst kaufen und nutzen, sofern er keine Partnerschaft mit dem Hersteller hätte.

Zum besseren Verständnis:
Gehen wir davon aus, der Softwarehersteller vertreibt Betriebssysteme und Anwendungsprogramme, z.B. Officepakete.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.08.2011, 15:35
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AW: Kostenlose Software

M.E. wird es grundsätzlich nicht berücksichtigt,
weil es nicht mit Anschaffungskosten verbunden ist,
bzw. mit einer einnahme oder ausgabe.

Höchstens wie schon gesagt, Kosten,die damit in Zusammenhang
stehen als Ausgaben

Die Frage würde sich höchstens dann stellen, wenn man das
auch privat nutzen würde, bzw. wenn sich das auch privat irgendwie
auswirken würde.

Beschäftige mich aber auch selten mit dem Steuerkram.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.08.2011, 16:41
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AW: Kostenlose Software

Private Nutzung interessiert nicht, da die Software ja auch mit Lieferschein an die Firma des Unternehmers versandt werden würde.
Somit existiert ja ein Beleg einer Warenbewegung beim Softwarehersteller. Und dieser muss das ja irgendwie als Aufwand verbuchen, da die Lieferung ja kostenfrei erfolgt. Meinetwegen als Promotion-Version oder Partnerversion oder so.
Sollte dort nun mal eine Betriebsprüfung stattfinden, könnte ja dem Unternehmer unterstellt werden, er erhalte geldwerte Vorteile, ohne diese anzugeben.
Das soll vermieden werden.
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  #6 (permalink)  
Alt 19.08.2011, 17:09
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AW: Kostenlose Software

dann läßt man sich halt noch eine Rechnung ausstellen.

M.E. geht es aber nicht um geldwerte vorteile, sondern darum,
dass man einen Beleg hat.

Zitat:
Und dieser muss das ja irgendwie als Aufwand verbuchen, da die Lieferung ja kostenfrei erfolgt
Wenns kostenlos ist, ist es halt kostenlos,

Geändert von berniebär (19.08.2011 um 19:38 Uhr).
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  #7 (permalink)  
Alt 21.08.2011, 23:42
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AW: Kostenlose Software

Zitat:
Zitat von mknf Beitrag anzeigen
Somit existiert ja ein Beleg einer Warenbewegung beim Softwarehersteller. Und dieser muss das ja irgendwie als Aufwand verbuchen, da die Lieferung ja kostenfrei erfolgt.
Das ist für den einsamen Selbstausbeuter uninteressant. Natürlich darf er jetzt nicht den Listenpreis der Software als Ausgabe verbuchen oder irgendwie abschreiben, er hat diese ja kostenfrei bekommen. Das Amt freut's in diesem Falle, da ja weniger Ausgaben und Abzüge mehr zu versteuerndes Einkommen zur Folge haben dürften.

Etwas unpassendes Gegenbeispiel: Der Versandhandel (Co.rad Electronic) versendet auch gern Kataloge. Kann Chef stundenlang drin blättern und bringt derweil keine wichtigen Akten durcheinander. Auch ein geldwerter Vorteil für lau!
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #8 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 08:08
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AW: Kostenlose Software

Ist sicher ein Argument, das mit dem Katalog!
Es ist halt nur verwunderlich, da ja sonst jeder Pup* angegeben werden muss...

Wäre es eine Möglichkeit, die Software mit 0,00 € als Ausgabe zu verbuchen?
Dann wäre es buchhalterisch erfasst und keiner kann meckern.
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  #9 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 11:52
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AW: Kostenlose Software

Zitat:
Zitat von mknf Beitrag anzeigen
Wäre es eine Möglichkeit, die Software mit 0,00 € als Ausgabe zu verbuchen?
Dann wäre es buchhalterisch erfasst und keiner kann meckern.
Dann lieber gar nicht erwähnen. Das Amt interessiert sich erstmal für's Geld. Wenn da aber listenweise Abrechnungen über Null komma Nichts angeschleppt werden, könnte auch ein sonst ganz gemütlicher Beamter seinen Feierabend gefährdet sehen und ärgerlich werden.

Die Kosten für einen eventuellen Kauf der Software interessieren ja nur, weil unser Unternehmer dafür keine Einkommens und Umsatzsteuer zahlen möchte. Deshalb schreibt er die in seine Berechnung als Ausgabe und zieht sie von den Einnahmen ab. Alles, was dort steht, muss nun irgendwie als betrieblich notwendig erklärbar sein.
Ob er aber die Software von M... tatsächlich geschenkt bekommen oder zufällig auf der Straße gefunden hat, interessiert keinen Finanzbeamten.
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Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #10 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 12:02
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OK, danke für die Ausführungen.

Also im Prinzip Klappe halten und falls das FA doch bezgl. der Software fragen sollte, dumm stellen mit der Argumentation: Ich habe dafür nichts bezahlt, wie soll ich das denn buchen?
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