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Kirchensteuererstattung

Dies ist eine Diskussion zu Kirchensteuererstattung innerhalb des Forums Steuerrecht

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  • 1 Post By Humungus

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  #1 (permalink)  
Alt 04.06.2011, 19:26
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Kirchensteuererstattung

hallo ihr lieben,

angenommen, mensch A hat 2011 die lohnsteuererklärung für 2009 eingereicht und mit dem bescheid auch eine erstattung bekommen. unteranderem kirchensteuer erstattung 100€.

angenommen, mensch A mach nun die steuererklärung für 2010 fertg. muss er die kirchensteuererstattung 2009 (erstattet 2011) in der steuererklärung für 2010 angeben, oder gibt er die kirchensteuererstattung 2009 + 2010 nächstes jahr in der steuererklärung 2011 an?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.06.2011, 20:06
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AW: Kirchensteuererstattung

Warum sollte man eine Steuererstattung in einer Steuererklärung angeben?

Eine Steuererstattung ist doch keine steuerpflichtige Einnahme...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 04.06.2011, 20:14
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AW: Kirchensteuererstattung

die erstattung von krichensteuer ist "leider" eine pflichtangabe.
rein formel muss man sogar ein beleg mit abgeben (steuerbescheid), allerdings sind die netten vom amt so freundlich und schauen das online nach ..

die frage ist halt: 2009 erstattet in 2011 ... erstattung angeben in 2010 oder für 2011
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  #4 (permalink)  
Alt 04.06.2011, 20:42
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AW: Kirchensteuererstattung

Zitat:
Zitat von HansMeiser79 Beitrag anzeigen
die erstattung von krichensteuer ist "leider" eine pflichtangabe.
Damit ist gemeint, wenn während des Veranlagungszeitraums (Steuerjahr) eine Rückerstattung bereits stattgefunden hat;
z. B.: durch den Arbeitgeber wegen evtl. zuviel gezahlter Steuer oder durch das Finanzamt wegen zwischenzeitlichen Kirchenaustritts.
Damit ist nicht gemeint, die Kirchensteuer anzugeben, die bereits vor einem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) im Rahmen eines älteren Einkommenssteuer- oder Lohnsteuerjahresausgleichs bereits erstattet wurde.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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  #5 (permalink)  
Alt 04.06.2011, 20:55
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AW: Kirchensteuererstattung

man sollte lesen lernen .. sry:

das steuer prog hilft schon selbst
"Hier sind alle Erstattungen von Kirchensteuer einzutragen, die Sie im Jahr 2010 erhalten haben.
Diese Beträge können Sie i.d.R. Ihren Steuerbescheiden entnehmen, die Sie im Jahr 2010 vom Finanzamt erhalten haben.
Dabei kommt es weder darauf an, auf welches Kalenderjahr sich die Erstattung bezieht, noch um welche Art von Kirchensteuer (Kirchensteuer vom Einkommen, vom Grundbesitz, vom Vermögen, Kirchgeld) es sich handelt."

also auch die erstattungen vom steuerbescheid.
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  #6 (permalink)  
Alt 04.06.2011, 21:19
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AW: Kirchensteuererstattung

Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abzugsfähig. Eine Kirchensteuererstattung wird mit der Kirchensteuer, die im Erstattungsjahr gezahlt wird, verrechnet und mindert somit die Sonderausgaben.

Also: im Jahr 2011 1000€ Kirchensteuer gezahlt= 1000€ Sonderausgaben. Aber: im gleichen Jahr aus 2010 250€ Kirchensteuer erstattet gekriegt: Sonderausgaben nur noch 750€.

Wird mehr Steuer erstattet als im Erstattungsjahr gezahlt, muss eine Rückberechnung gemacht werden.

Hier steht das alles gut beschrieben drin: http://www.steuerlinks.de/steuerlexi...rstattung.html

Übrigens weiß das Finanzamt alles, weil ein Datenabgleich mit der Pfaffen stattfindet. Lügen ist also sinnlos.
klausschlesinge likes this.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 04.06.2011, 21:33
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AW: Kirchensteuererstattung

danke für den link
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