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Kindergeld einklagen ?

Dies ist eine Diskussion zu Kindergeld einklagen ? innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 20.06.2011, 02:51
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Kindergeld einklagen ?

Hier ist schon mehrfach uebers Kindergeld gepostet worden.

Wie verhielt es sich, wenn Kindergeld gesperrt wurde,
bis ein Begutachtungstermin der volljaehrigen Kindes
wegen Arbeitsunfaheigkeit erteilt wuerde.

Die Familie fragte mich nun, da das Geld eben fehlt und
Schulden entstehen , sie deswegen aber nicht unbedingt Transferleistungen
beantragen wollen, ob sie eine einstweilige Verfuegung erfolgsversprechend beantragen koennten.
Die Gelder wuerden dann schneller voruebergehend erst mal wieder
ausgezahlt?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.06.2011, 12:54
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AW: Kindergeld einklagen ?

Der einstweiligen Verfügung wird nicht schon deswegen stattgegeben, weil die Familie dann keine Transferleistungen beantragen muss.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.07.2011, 19:25
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AW: Kindergeld einklagen ?

Wie stellt man denn einen diesbezüglichen Antrag auf Verfügung und woran richtet man ihn (ein Gericht und falls ja, welches Gericht)?
Kann man es damit begründen, dass man das Geld akut braucht, z.B. für eine Zuzahlungen ärztlicher Konsultation (Krankenhausnotaufhnahme wegen Nierenstau, manuelles Rücken-Richten,ausgesprungener Wirbel)?
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  #4 (permalink)  
Alt 06.07.2011, 11:13
V.I.P.
 
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AW: Kindergeld einklagen ?

Zitat:
Kann man es damit begründen, dass man das Geld akut braucht, z.B. für eine Zuzahlungen ärztlicher Konsultation (Krankenhausnotaufhnahme wegen Nierenstau, manuelles Rücken-Richten,ausgesprungener Wirbel)?
Nein und da stellt sich sowieso zuerst die Frage, warum diese Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
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