Dies ist eine Diskussion zu Kindergeld 2012 - Studium kurzfristige Beschäftigung innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Kindergeld 2012 - Studium kurzfristige Beschäftigung ich hoffe ich hoffe ich habe die richtige Kategorie getroffen, hab nichts besseres Gefunden .Also Person A ist Studierend, in zweiter Ausbildung und hätte ab 2012 wieder Kindergeldansprüche. Person A arbeitet im Semester unterhalb von 20 Stunden in der Woche und möchte in den Semesterferien einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen (in Vollzeit). Bedeutet das nach der neuen Kindergeldregelung ab 2012, dass Person A: - gar kein Kindergeld bekommt - für die Monate der kurzfristigen Beschäftigung Kindergeld bekommt - oder für das ganze Jahr Kindergeld anspruch hat ? Hat jemand zufällig einen Link zu dem neuen Gesetzestext, der ab 2012 für das Kindergeld gilt? Viele Grüße und danke schonmal |
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