Dies ist eine Diskussion zu Kindergeld innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Kindergeld Die Familienkasse (F) [handelndes Organ der Bundesagentur für Arbeit] erläßt am 21.05.2007 einen Bescheid, dass das für A gezahlte Kindergeld Ende Juni 2007 ausläuft. Der Vater (V) des A hatte zuvor bereits der F durch entsprechende Nachweise mitgeteilt, dass der A weiterhin studiert, und dass A Wehrdienst abgeleistet hatte. Nach Erhalt des Bescheids wendet sich V nochmals telefonisch an die F, um zu erfahren, weshalb sich die Kindergeldzahlung nicht um die Wehrdienstzeit verlängert. F gibt an, die Wehrdienstzeit könne auf das Kindergeld nur angerechnet werden, wenn der Wehrdienst vor dem 21. Lebensjahr absolviert wurde, was im vorliegenden Fall nicht so ist. Wie ist die Rechtslage? Was kann V tun? Was ist die richtige Anspruchsgrundelage für den Erhalt des Kindergeldes? Bitte nennt mir - wenn möglich - einschlägige Literatur (Aufsätze u.ä.) Ich danke Euch für Eure Mithilfe schon im voraus! Geändert von Diedder (08.06.2007 um 16:37 Uhr). |
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| AW: Kindergeld Zitat:
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| AW: Kindergeld ..... derlei dachte ich auch Lg.
__________________ ... Na ja, Dekubitus, Mangelernährung .. OK! ..Aber dafür haben wir eine sehr gepflegte Außenanlagen! (Pflegeheim Abendrot - Gesamtnote: sehr gut) . Wer meinen Beitrag positiv bewertet kommt in den Himmel, wer..... |
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| AW: Kindergeld Für die Zeit, in denen ein Kind beim Bund ist, gibt es kein Kindergeld - habe ich als Auskunft bekommen (Kindergeldkasse). Nur in Ausbildungszeiten. |
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| AW: Kindergeld Das war überhaupt nicht die Frage, aber Ihre Einstellung kennen wir ja mittlerweile.
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| AW: Kindergeld Hallo, bisher konnte man Ihnen leider keine für Sie brauchbaren Antworten geben, stattdessen liest man hier nur sinnlose Kommentare. Wie auch immer. Zitat:
Mir ist diese Regelung nicht bekannt und folglich diese Aussage der Famka unverständlich. Kindergeld wird nach dem EStG gezahlt, siehe § 62 ff EStG ( http://www.gesetze-im-internet.de/estg//index.html. Gemäß § 32 Abs. 5 EStG wird die Wehrdienstzeit über das 25. Lebensjahr (Neue Fassung) ebenso angerechnet. Die Altersstufen wurden gesenkt. In diesem Fall ist das 27. Lj noch maßgebend. Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__32.html Mich würde interessieren, wo diese Regelung stehen soll. Man lernt ja nie aus. PS: Man könnte behaupten, nie einen Bescheid bekommen zu haben, dann muss er von der Famka neu erstellt werden, folglich beginnt die Widerspruchsfrist erneut. Gruß Pro |
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| AW: Kindergeld Ihre Einstellung kennen wir ja mittlerweile Tatsächlich? Das ist keine Einstellung, dass du nicht weißt oder wusstest, was die Räterepublik ist, sondern eine Tatsache. Wenn man was nicht weiß, sollte man sich kundig machen, anstatt klugsch... zu werden. |
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| AW: Kindergeld Faszinierend. Ohne dass wir uns irgendwoher kennen, werden hier Behauptungen in den Raum gestellt..... Ideologisch vermutlich verbildet, anders kann ich es mir nicht erklären.
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| AW: Kindergeld Ja, interessant, was du so schreibst. - Erst kommt: "Ihre Einstellung kennen wir ja" (siehe oben). Und jetzt: wir kennen uns nicht. Tja, Entscheidungsschwäche, wie es aussieht. Kannst du eigentlich mal zugeben, wenn du etwas NICHT weißt? Bisher jedenfalls nicht, zumindest nicht hier bzw. im Steuerforum unter "Räuberische Erpressung...". Aber dann müsstest du ja in diesem Fall auch zugeben, was für eine Platitüde das war: man wisse ja, was NACH der Weimarer Republik gekommen sei - als hätte das irgendwas mit dem Thema zu tun gehabt. Als sei das System der Weimarer Republik Schuld daran gewesen, dass Hitler an die Macht gekommen ist. Das war nicht das System, sondern die Handlungsweise der entsprechenden Leute, wie ich ja schon erklärt habe. - Wenn du weiter irgendwelche unfreundlichen Kommentare ablässt, ohne das zur Kenntnis zu nehmen, kann man dir auch nicht helfen, jedenfalls nicht so einfach. Und jetzt kannst du von mir aus weiter meckern so viel du willst - das macht deine Irrtümer auch nicht richtiger. |
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| AW: Kindergeld Hallo Vielleicht könnte man sich eher auf das Thema konzentrieren. Zitat:
Wenn jemand noch etwas sinnvolles zum Thema beitragen kann, oder meine Ausführungen für unrichtig hält, so möge er es darlegen, ansonsten empfehle ich für solche Unterhaltungen die PN. Gruß Pro |
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