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Kfz-Steuer ohne Einzugsermächtigung?

Dies ist eine Diskussion zu Kfz-Steuer ohne Einzugsermächtigung? innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 15.01.2012, 14:49
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Thumbs up Kfz-Steuer ohne Einzugsermächtigung?

Darf das Finanzamt F die Kfz-Steuer einziehen, nachdem man die Einzugsermächtigung widerrufen hat?

Welche Rechtfertigungsgrundlage hat das Finanzamt dafür, die Zulassung für ein Auto nur zu erteilen im Gegenzug für eine Einzugsermächtigung?

Bitte mit §§-Angaben!

Vielen dank vorab
__________________
Halloooo!
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Alt 16.01.2012, 17:36
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AW: Kfz-Steuer ohne Einzugsermächtigung?

Rechtsgrundlage ist der § 13 Abs. 1 KraftStG.

Was ist denn eigentlich das Problem bei der Einzugsermächtigung oder hast Du geplant die KfZ-Steuer nicht, bzw. nicht rechtzeitig zu zahlen? Dann hat Dir der rechtzeitige Einzug durch das Finanzamt jetzt die Mahngebühren erspart.

Der Widerruf der Einzugsermächtigung befreit natürlich nicht von der Pflicht zur rechtzeitigen Zahlung der KfZ-Steuer.
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