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Ist Insolvenzgeld steuerfrei oder doch nicht ?

Dies ist eine Diskussion zu Ist Insolvenzgeld steuerfrei oder doch nicht ? innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 27.07.2011, 20:01
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Ist Insolvenzgeld steuerfrei oder doch nicht ?

Guten Abend,

mich interessiert die Frage, ob nun Inso-Geld steuerfrei ist oder nicht. In diversen Foren scheiden sich daran die Geister.

Hier ein fiktiver Fall.
Ein Arbeitenehmer(AN) verdient
  • Brutto-Lohn = ca. 3000 Eur
  • Netto = ca. 1800 Eur

Ihm wurde über 3 Monate hinweg (Okt-Dez 2010) Inso-Geld bezahlt (vorfinanziert vom Inso-Verwalter).

Frage 1:
Was bedeutet "steuerfrei" beim Insolvenzgeld ?

Dem AN wurden 1800 Eur (= Netto) vom Inso-Verwalter jeden Monat ausgezahlt. Falls Inso-Geld aber steuerfrei ist, dann hätte der AN doch 3000 Eur ausgezahlt kriegen sollen? Oder bezieht sich die Steuerfreiheit auf das Netto des Insolvenzgeldes?



Frage 2:
Wie wird Inso-Geld (s. Bsp. oben) bei der Steuererklärung behandelt?

Welcher Betrag des Inso-Geldes wird zur Grundlage gelegt: Brutto oder Netto ?


Danke im voaus.
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Alt 27.07.2011, 23:30
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AW: Ist Insolvenzgeld steuerfrei oder doch nicht ?

Hallo,

ja das Insolvenzgeld ist steuerfrei. Das heißt die Leistung wird brutto für netto ausbezahlt.

Bei der Berechnung des Steuersatzes wird das bezogene Insolvenzgeld mit einbezogen, das heißt, dass man, (wenn man in einem Jahr normale steuerpflichtige Einkünfte bezogen hat) bei der Berechnung des Steuersatzes dem steuerpflichtigen Einkommen die Summe der steuerfreien Einkünfte hinzuaddiert; Progressionsvorbehalt.

Also in Zahlen, Basis 2009:
steuerpfl. Einkommen 20000,-, € 2760,- Steuer, Steuersatz 13,8 %
Bei steuerfreien Einnahmen von zusätzl. € 4000,-, € 3.880,- Steuer, Steuersatz 16,2 %.
Und nein, aktuelles Zahlenmaterial wollte ich hier im Exil nicht downloaden - und meine Steuerbibliothek habe ich zuhause gelassen. Schließlich sollen die Zahlen ja nur das Theoretische praktisch erläutern....

Die Antwort auf Frage 1: Wünsch-Dir-Was gibt es im Sozialsystem schon lange nicht mehr. Deshalb sind solche Fragen sind schon an sich unzulässig


Gruß Horst Deffner - Germantax
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