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Ist das Steuerhinterziehung ?

Dies ist eine Diskussion zu Ist das Steuerhinterziehung ? innerhalb des Forums Steuerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 18:27
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Ist das Steuerhinterziehung ?

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender AUSGEDACHTER Fall:

Arbeitgeber A ist mit seine Familie essen, oder grillt. Die Rechnung für das Essen (5 Hauptspeisen) rechnet er als Firmenessen (mit nur 3 Personen für 5 Hauptspeisen) ab.

Auch wird das Grillzeug und alles was dazu gehört über die Firma abgesetzt.

Ist das nun schon Steuerhinterziehung ?
Wie müsste man das beweisen ?
Was wäre die Strafe ?


Vielen Dank für die Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 20:03
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AW: Ist das Steuerhinterziehung ?

Dass die Familie Essen war und die Rechnung in der Firma auftaucht.


Das FA wird sich dafür wenig interessieren. Die ermitteln nicht wegen 100 €.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 20:10
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AW: Ist das Steuerhinterziehung ?

Aber es wäre rechtlich gesehen schon Steuerhinterziehung, oder ?

Es geht ja um mehrere solcher Aktionen, über Jahre hinweg.

Hier mal Grillen für 150€, da mal Essen Gehen für 100€, da mal Deko kaufen für 200€ uvm.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 21:00
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AW: Ist das Steuerhinterziehung ?

Bei Bewirtungen müssen nicht nur Ort, Zeit, Lokal und Tisch sowie Speisen, sondern auch die bewirteten Personen angegeben werden. Das Finanzamt kann dann prüfen, ob die Angaben korrekt sind und ob es sich tatsächlich um Werbungskosten handelt.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 21:10
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AW: Ist das Steuerhinterziehung ?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Bei Bewirtungen müssen nicht nur Ort, Zeit, Lokal und Tisch sowie Speisen, sondern auch die bewirteten Personen angegeben werden. Das Finanzamt kann dann prüfen, ob die Angaben korrekt sind und ob es sich tatsächlich um Werbungskosten handelt.
Danke dafür, aber ist ja auch nicht wirklich eine Antwort auf meine Fragen =(
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  #6 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 21:15
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AW: Ist das Steuerhinterziehung ?

1. Steuerhinterziehung ist, wenn ein Richter das rechtskräftig urteilt.
2. es gibt auch Dienstessen in der Familie. In manchen wird das Vergnügen auch hintanstehen
3. niemand ist bei einem Dienstessen verpflichtet Diät zu halten. Wenn er gerne eine dreifache Portion isst, darf er das
4. nachweisen müsste man (hab ich alles geschrieben!), dass entweder die bewirteten Personen falsch angegeben wurden oder dass hier ein Familienessen als Werbungskosten abgesetzt wurde. Der Nachweis ist hinreichend geführt, wenn...siehe 1.
5. Das Strafmaß ist in §370 AO festgelegt.
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  #7 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 21:23
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AW: Ist das Steuerhinterziehung ?

Danke

z.B. beim Firmengrillen, würde es da als Beweis ausreichen, dass der Arbeitgeber vorher zu einem der Arbeitnehmer gesagt hat, dass er dieses Wochenende schön grillen mag und 3 (von 9) der Arbeitnehmer nichts von dem Firmengrillen wissen ?
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  #8 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 12:34
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AW: Ist das Steuerhinterziehung ?

Jemand ne Antwort parat ?
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  #9 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 12:44
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AW: Ist das Steuerhinterziehung ?

Ein Beweis ist dann ausreichend, wenn ihn ein Richter als Beweis als ausreichend ansieht.

Für mich wäre das nicht ausreichend! Man kann auch im dienstlichen Rahmen "schön grillen", und so beispielsweise Kunden fischen oder Mitarbeiter motivieren.
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Alt 05.12.2011, 12:52
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AW: Ist das Steuerhinterziehung ?

Aber es weiß eben kein Mitarbeiter davon und der Arbeitgeber hatte vorher auch noch 1 Mitarbeiter gesagt, dass er privat grillen wird, mit seiner Familie und Freunden.
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