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Internet Auktionen

Dies ist eine Diskussion zu Internet Auktionen innerhalb des Forums Steuerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.04.2005, 21:13
Boardneuling
 
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Internet Auktionen

Hallo,
nehmen wir mal an, der XYZ bietet bei einem Internet Auktionshaus öfters Sachen an, die aus seiner Sammlung stammen. Mit dem Erlös aus den Auktionen kauft er sich weitere Sachen für seine Sammlung! Sein Bewertungsprofil besteht aus ca.400Bewertungen, davon 170 feedbacks als Verkäufer! In ca. 3Jahren hat er 170mal irgendwas angeboten, zum Teil aus seiner Sammlung, mal war es sein Auto, Motorrad, Bekleidung, Schuhe usw. Nun wird ihm aufgrund einer Hausdurchsuchung von der Ermittlungsbehörde vorgeworfen, er hätte ohne Gewerbeschein bzw. unversteuert einen Handel betrieben, der zur persönlichen Bereicherung diente...

Ist dies rechtens?

Gruß und schonmal Danke
No Way
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  #2 (permalink)  
Alt 17.04.2005, 21:56
V.I.P.
 
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AW: Internet Auktionen

Hallo!

Dazu hat, glaube ich, der BGH ein Urteil gefällt. Wenn man nicht nur "gelegentlich" über Ihh Bay Sachen verkauft, handelt man gewerblich und muss das dem Finanzamt melden.

Nur die genauen Summen bzw. Verkaufszahlen kann ich dir nicht sagen. Musst mal googlen oder unter dejure.org nachschauen.
Hoffe, geholfen zu haben
__________________

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In dubio pro reo
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  #3 (permalink)  
Alt 17.04.2005, 22:26
Boardneuling
 
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AW: Internet Auktionen

Zitat:
Zitat von Staatsanwalt
Hallo!

Dazu hat, glaube ich, der BGH ein Urteil gefällt. Wenn man nicht nur "gelegentlich" über Ihh Bay Sachen verkauft, handelt man gewerblich und muss das dem Finanzamt melden.

Nur die genauen Summen bzw. Verkaufszahlen kann ich dir nicht sagen. Musst mal googlen oder unter dejure.org nachschauen.
Hoffe, geholfen zu haben
Danke, dazu liegt mir dieses Urteil vor:
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1987/XX870744.HTM

Ist sicherlich auch für Dich interessant
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  #4 (permalink)  
Alt 17.04.2005, 22:45
V.I.P.
 
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AW: Internet Auktionen

Ja, auch interessant aber aus dem Jahr 1987

Hier hab ich noch was:

http://www.heisenews.de/newsticker/d...-15.06.03-003/

http://www.internetfallen.de/Betrug_...erk%E4ufer%20?
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
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  #5 (permalink)  
Alt 17.04.2005, 22:56
Boardneuling
 
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AW: Internet Auktionen

Zitat:
Zitat von Staatsanwalt

Danke!
Aber die schreiben da ja: Als Privatmann können Sie jedoch unbeschadet so viel aus Ihrem Hausrat verkaufen wie Sie wollen, es ist steuerfrei .
Als Sammler muss man den Gegenstand 1Jahr im Besitz haben, dann darf man ihn unversteuert wieder verkaufen! Die Definierung liegt nur im Auge des Betrachters, ob einer seine 2000Briefmarken Sammlung veräussern möchte oder eben seine bestehende 4000kg DEKO Munitions Sammlung, oder?
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