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Im wahrsten Sinne "Doppelte Buchführung "

Dies ist eine Diskussion zu Im wahrsten Sinne "Doppelte Buchführung " innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 27.07.2011, 16:10
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Im wahrsten Sinne "Doppelte Buchführung "

Nehmen wir einmal an, eine Person ist stiller Teilhaber eines Unternehmens (Sonnen-/ Kosmetik-/ Fingernagelstudio) geworden. Im den ersten Wochen/Monaten konnte der Teilhaber A noch in die Buchhaltung des Unternehmens Einsicht nehmen und versichert, dass alle Einkünfte die während dieser Zeit getätigt wurden, auch in den Büchern aufgezeichnet sind. Danach verstritten sich die Parteien und der stille Teilhaber A wurde sozusagen "ausgebootet". Über ein gerichtliches Verfahren wurde dann Einsicht in die Bücher eingeklagt und der Inhaber mußte die Bücher zur Verüfung stellen. Bei der Durchsicht dieser Bücher mußte der Teilhaber feststellen, dass sämtliche Privateinlagen, die ordnungsgemäß vom Konto des Teilhabers auf das Konto des Unternehmens gebucht wurden, allesamt in den Büchern fehlen. Des weiteren fehlen diverse Einnahme, so dass es den Anschein hat, das nur jede xte Einnahme verbucht wurde. Dem Teilhaber liegt aber aus der Anfangszeit des Unternehmens eine handschriftliche Aufzeichnung des Inhabers vor, in der dieser die tatsächlichen Einnahmen des Unternehmens aufgezeichnet hat. Der Inhaben hat sozusagen im wahrsten Sinne des Wortes "Doppelte Buchführung" betrieben. Die unterschlagenen Einnahmen sind erheblich.

Jetzt zur eigentlichen Frage:
1. Soll der Teilhaber sein Wissen bereits jetzt dem Fina unterbreiten oder wäre es besser dies während der Verhandlung zu tun.

2. Wie teilt man das dem Fina mit? Ist die Steuerfandung überregional? Das Fina liegt in einem anderen Bundesland.

DANKE für die Antwort
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  #2 (permalink)  
Alt 02.08.2011, 18:51
V.I.P.
 
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AW: Im wahrsten Sinne "Doppelte Buchführung "

Jedes bundesland hat eine oder mehrere Finanzämter für
Steuerfahndung;
da gucke man halt im Internet unter dem jeweiligen Bundesland,
welches zuständig ist.

Einfach anrufen, das genügt in der Regel, und dann die Unterlagen liefern, die gefordert werden.
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