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Im Ausland arbeiten in Deutschland leben

Dies ist eine Diskussion zu Im Ausland arbeiten in Deutschland leben innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 30.08.2008, 14:14
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Im Ausland arbeiten in Deutschland leben

Angenommen ein in den England angestellter Deutscher mit festen Wohnsitz in England will nach ein paar Jahren wieder zurueck nach Deutschland, weil er das schlechte Wetter nicht mehr aushaelt . Dadurch dass er in der Internet-Branche taetig ist, kann er jedoch immer noch den Job fuer die in England ansässige Firma aufrechterhalten...

(1) Muss sein Arbeitgeber weiterhin seine Einkommenssteuer und Krankenversicherung in England verrechnen, weil der Arbeitsplatz ja immer noch in England ist, oder muss er diese jetzt in Deutschland abfuehren, weil der Arbeitnehmer jetzt in Deutschland arbeitet?
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Alt 30.08.2008, 14:43
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AW: Im Ausland arbeiten in Deutschland leben

Zitat:
er in der Internet-Branche taetig ist
Kommt drauf an wie er beschäftigt ist. Bietet er im Internet selbständige Dienstleistungen an und erbringt er diese von Deutschland aus ist sein Arbeitsplatz in Deutschland.

Ansonsten ist dafür das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und England maßgeblich. Beim zuständigen Finanzamt kann man sich dazu informieren.
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Alt 30.08.2008, 15:27
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AW: Im Ausland arbeiten in Deutschland leben

PHP-Code:
Zitat:  Kommt drauf an wie er beschäftigt ist... 
Lassen wir ihn z.B. ein Webdesigner sein...

Habe mal eben zum Thema Doppelbesteuerungsabkommen recherchiert - Es hat den Anschein, dass es in Deutschland versteuert werden muss, da der Wohnsitz in D ist..., wenn ich das richtig verstehe?

Welche Voraussetzungen muessen dann erfuellt sein, um nach dem engl. Steuerrecht besteuert zu werden - Reicht dazu schon ein 2ter Wohnsitz in England?
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  #4 (permalink)  
Alt 30.08.2008, 16:56
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AW: Im Ausland arbeiten in Deutschland leben

Nach welchen Kriterien genau das DBA vorgeht kann ich nicht sagen - ich kenne es nicht. Kann gut sein, dass es vor allem auf den Wohnsitz ankommt; aber gerade deshalb sollte das zuständige Finanzamt mal befragt werden.

Wenn derjenige selbständiger Webdesigner ist sehe ich keinen Grund, warum er nicht in Deutschland eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, die dementsprechend genauso steuerpflichtig nach deutschem Recht ist wie jede andere Inländische Tätigkeit. Denn wer der Auftraggeber ist und wo er sitzt, ist dafür unerheblich
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