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Herausgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen

Dies ist eine Diskussion zu Herausgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 25.07.2011, 14:30
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Herausgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen

Hm, ganz fiktiv:
Einmal angenommen, der A ist Geschäftsinhaber einer Boutique und bei ihm wurde eingebrochen.
Der A ist bei B versichert, aber mit seinen Buchführungsunterlagen hält er es nicht so genau. Jedenfalls erzählt er dem B, dass er seine Unsatzsteuererklärungen nicht mehr hat. Der B fragt sich jetzt, ob er von ihm die Nachbeschaffung verlangen kann. Ist das Finanzamt verpflichtet dem A seine Monatserklärungen in Kopie zu überlassen? Oder kann das Finanzamt schreiben: Nö, machen wir nicht. Danke und Smiley Mac
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  #2 (permalink)  
Alt 25.07.2011, 15:34
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AW: Herausgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen

Soll man auf eine derartige Fragestellung ernsthaft antworten - nein, ich glaube nicht.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 08:05
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AW: Herausgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen

Kann man diese Antwort als ja werten? Dann bitte noch angeben, auf welchen Paragraphen man seine Forderung stützen kann. Smiley Mac
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  #4 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 11:03
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AW: Herausgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen

Warum man zur Feststellung des Warenschadens eine Umsatzsteuervoranmeldung benötigt, erschließt sich mir nicht.

IaR erfolgt eine Gegenüberstellung von Soll- und Istbestand einschl. der Wertberichtigungen.

Im Übrigen siehe Abschnitt B, § 8 (2) AERB, insbesondere Absatz "hh"
Zitat:
2. Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalles
a) Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles
(...)
hh) soweit möglich dem Versicherer unverzüglich jede Auskunft – auf Verlangen
in Schriftform – zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles
oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers
erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des
Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten;
http://www.gdv.de/Downloads/Bedingun...0_AERB2010.pdf
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #5 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 17:28
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AW: Herausgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Kann man diese Antwort als ja werten? Dann bitte noch angeben, auf welchen Paragraphen man seine Forderung stützen kann. Smiley Mac
Fordern kann man das nicht, es gibt auch keinen Paragrafen hierfür. Allerdings wird sich das FA, wenn man in einem normalen Tonfall anfragt, sich mit Sicherheit nicht weigern, hier behilflich zu sein.
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  #6 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 21:35
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AW: Herausgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen

Naja, mit den Umsatzsteuervoranmeldungen kann man testen, ob ein Schlawiner beim Regulierer die richtigen Umsatzzahlen angegeben hat. Gerade wenn einer sagt "hat er nicht" indiziert das, dass da der Hase im Pfeffer liegt. Und dein Hinweis auf die Obliegenheiten ist zwar nett, aber wenn er sie nicht hat, weil er sich kein Duplikat fertigt, dann ist das erst einmal keine Obliegenheitsverletzung. Wenn man von ihm verlangt, dass er sich diese beim Finanzamt beschaffen soll und das Amt die Erklärungen herausgeben muß, dann hat man ihn. Nur wollte ich vorher wissen, ob das Finanzamt das tun muß. Smiley Mac
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