Dies ist eine Diskussion zu Heimfahrten bei DHHF über Zweitwohnung innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Heimfahrten bei DHHF über Zweitwohnung Er unterhält eine Erstwohnung "E" am Heimatort. Aus Entfernungsgründen hat "K" in der Nähe vom Arbeitgeber eine Zweitwohung "Z" gemietet. Welche Vorrausetzung muss "K" terminlich und routentechnisch, damit seine DHHF-Heimfahren als solche anerkannt werden? 1) Liegt bei einer direkt vom Arbeitgeber "A" zur Erstwohnung "E" eine Heimfahrt vor? 2) Liegt bei einer vom Arbeitgeber "A" zur Erstwohnung "E" eine Heimfahrt vor, wenn zuvor eine 2-stündiger Zwischenstopp in "Z" erfolgt ist? 3) Liegt bei einer Fahrt von "Z" am Samstagmorgen "E" eine Heimfahrt vor? 4) Liegt bei einer Rückfahrt von "E" nach "Z" eine (Rück-)Heimfahrt vor, obwohl diese nicht den Arbeiter "A" als Ziel hat, da diese Sonntagabends erfolgt? Ich hoffe die Fragen sind halbwegs versändlich |
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