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Hausüberschreibung bei Geschiedenen

Dies ist eine Diskussion zu Hausüberschreibung bei Geschiedenen innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 01.12.2011, 13:45
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Hausüberschreibung bei Geschiedenen

Hallo Wissende,
ich weiß absolut nicht wohin mit meiner Frage. Ich fang mal hier an. Man möge mir Bescheid geben, falls die Frage woanders hin muss.
Danke.
Alsoooo....
Angenommen ein Ehepaar läßt sich scheiden. Ein paar Jahre später würden sie übereinkommen, dass einer der beidem dem anderen die Hälfte des Hauses, das beiden gemeinsam gehört, und in dem der andere Partner und die gemeinsamen Kinder leben, überschreibt.
Im angenommenen Fall soll es nun so sein, dass das Haus wirklich dem Ex-Partner überschrieben wird, und nicht den Kindern.
Da würde es ja nun aus meiner Sicht die Frage geben, ob das steuerneutral zu bewerkstelligen ist.
Nach den Infos die ich bisher zu einem solchen Fall nachlesen konnte, wäre es eigentlich so, dass das Finanzamt was haben möchte, weil die beiden ja geschieden, also so zu beurteilen sind, wie Fremde. Andererseits sei es aber so, dass es hier ja immer noch um die Vermögensauseinandersetzung geht. In dem Fall sei es angeblich so, dass doch keine Steuer abzuführen sei (sagt jedenfalls eine Anwältin, die ich mal zu einem solchen Fall befragt hatte).
Wie ist die Meinung der hier Lesenden dazu? Und wenn man dazu eine definitive Aussage haben möchte, wer könnte einem eine solche geben? Ein Steuerberater? Das Finanzamt?
Angenommen ein solcher fiktiver Fall würde Realtität werden, und ein Steuerberater läge falsch, dann hätten die Betroffenen eben Pech und das Finanzamt recht gehabt, oder wie?
Danke für Eure Meinungen.
Gruß
Carola
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  #2 (permalink)  
Alt 03.12.2011, 18:32
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AW: Hausüberschreibung bei Geschiedenen

Weiß wirklich niemand was zu sagen, zu einem solchen Fall?
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Alt 04.12.2011, 09:10
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AW: Hausüberschreibung bei Geschiedenen

Der Erwerb im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung ist nach § 3 Nr. 5 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit.

Hier stellt sich jedoch die Frage, ob es sich um eine Schenkung handelt. Das wäre dann der Fall, wenn der abgebende Ehegatte keinen angemessenen Ausgleich erhalten würde. Von der Schenkungsteuer ist so ein Vorgang jedoch nicht befreit. Der Freibetrag beträgt dann lediglich 20.000€.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 22:22
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AW: Hausüberschreibung bei Geschiedenen

Zitat:
Zitat von hambre Beitrag anzeigen
Der Erwerb im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung ist nach § 3 Nr. 5 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit.

Hier stellt sich jedoch die Frage, ob es sich um eine Schenkung handelt. Das wäre dann der Fall, wenn der abgebende Ehegatte keinen angemessenen Ausgleich erhalten würde. Von der Schenkungsteuer ist so ein Vorgang jedoch nicht befreit. Der Freibetrag beträgt dann lediglich 20.000€.
Würde es eine Rolle spielen bzgl. der Grunderwerbssteuer, wenn der Erwerb erst Jahre NACH der Scheidung erfolgt?
Wenn ich das andere richtig verstehe, würde es sich um eine Schenkung handeln, wenn der abgebende Ehegatte keinen angemessenen Ausgleich erhielte? Und worauf würde sich der Freibetrag beziehen? Auf den Wert, den die Immobilie bzgl. des geschenkten Teils hätte, oder auf den Wert unter Berücksichtigung noch vorhandener Schulden (Darlehen)?
Und wie hoch müßte man sich in einem solchen Fall die Schenkungssteuer vorstellen, sprich sind das Prozent vom Wert?


Gruß
Carola
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  #5 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 11:42
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AW: Hausüberschreibung bei Geschiedenen

Die Schenkungssteuer bemisst sich nach dem Wert des Hausanteils nach Abzug mit übernommener Schulden. Die Schuldenübernahme stellt wiederum eine Gegenleistung dar, die der Grunderwerbsteuer unterliegt.
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