Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Hausarbeit Ich muss gerade eine Hausarbeit über den Erwerb von Rückstellungen im Rahmen eines Asset- Deals schreiben. Ich muss dazu sagen, ich bin absoluter Steuer- Anfänger, finde diesen Bereich aber supter interessant und hatte daher den Ehrgeiz auch in diesem Bereich zu schreiben. Jetzt muss ich leider feststellen, dass ich mich vielleicht etwas übernommen habe. Ich habe schon ne Menge rumgelesen, aber habe noch keinen Ansatzpunkt gefunden. Klar, ich habe Asset deal und Rückstellungen und so definiert. War alles kein Problem. Aber wie ich jetzt konkret einsteigen soll, ich hab keine Ahnung :-( Das einzeig Brauchbare was ich bisher gefunden habe, ist ein recht neues Urteil vom BFH. Allerdings geht es darum, ob eine Gesellschaft, die eine andere erwibt eine Rückstellung bilden darf oder nicht. Also nicht direkt um den Erwerb der Rückstellung. Passt also auch nicht so richtig. Ich weiß einfach nicht wie ich anfangen soll, wo überhaupt Probeleme liegen :-( Bitte helft mir! Ich bin für alles dankbar, Denkansätze, Tipps, was auch immer :-( |
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| AW: Hausarbeit Hat denn niemand eine Idee? Ich hab das ganze allgemein Zeug und alles was mit dem BFH Urteil zusammen hängt schon fertig. Brauche aber noch 5 Seiten und ich hab halt sonst nichts mehr zu dem Thema gefunden. Ihr sollt mir ja jetzt nicht meine Arbeit schreiben, aber ich dachte vielleicht hat noch jemand eine Idee, was man noch zum Erwerb von Rückstellungen schreiben könnte..... |
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| AW: Hausarbeit Dein Thema stellt einen ziemlichen Randbereich oder zumindest ein Spezialgebiet im Handels- bzw. Steuerrecht dar. Und eine echte Fragestellung sehe ich da auch nicht drin. Wenn du einfach nur 20 Seiten oder so über das Thema schreiben sollst, dann kannst du da über alles schreiben, notfalls auch rechtsvergleichend mit anderen Rechtsordnungen. Wenns konkreter sein soll, wäre zumindest die Themenstellung hier anzugeben. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Hausarbeit Nee, der Themenbereich ist nicht weiter eingegrenzt..... Ich soll ganz allgemein etwas über den Erwerb von Rückstellungen schreiben. Stimmt schon, ist total weit gefasst. Und trotzdem hab ich keine wirkliche Idee mehr. Hab auch einfach Angst am Thema vorbeizuschreiben. Das von mir verwendete Urteil befasst sich ja auch nicht konkret mit dem Erwerb, sondern wie mit den erworbenen Rückstellungen anschließend bilanziell zu verfahren ist. Aber ich denke das klappt trotzdem, oder? Aber die Idee mit der Rechtsvergleichung ist ganz gut, vielleicht kann ich da ja was rausfinden....Danke dir! |
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