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Grundsteuermesszahl ZFH bei Verwendung als EFH

Dies ist eine Diskussion zu Grundsteuermesszahl ZFH bei Verwendung als EFH innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 09.06.2011, 19:41
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Grundsteuermesszahl ZFH bei Verwendung als EFH

Hi! Ich interessiere mich für folgende Fragestellung:

Angenommen, das Finanzamt verwendet zur Berechnung des Grundsteuermessbetrags für ein Haus die Messzahl 3,1 v. T. (ZFH) statt 2,6 v. T. (EFH bis 38.346,89 Euro, der Einheitswert liege aber darunter).

Nehmen wir weiter an, das Haus ist im Prinzip auch ein Zweifamilienhaus; sagen wir es verfügt über eine Wohnung im Erdgeschoss (122 qm) und eine kleine Wohnung im Keller (73 qm), die beide eine eigene Eingangstür haben, wird aber nur von einer Familie bewohnt (die beide "Wohnungen" als eine nutzt).

Darf trotzdem die höhere Grundsteuermesszahl angewendet werden? Was ist entscheidend, die Bauart oder die Verwendung?

Ich bedanke mich im Voraus für euer Interesse an dieser Fragestellung.

Nachtrag: Wenn, wie ich vermute, die Bauart ausschlaggebend ist, was müsste daran geändert werden? Würde es auch noch als ZFH gelten, wenn Ober- und Untergeschoss nicht mehr über separat abschließbare Türen verfügen würden?

Geändert von derchiller (09.06.2011 um 23:43 Uhr). Grund: Nachtrag
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