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Grunderwerbsteuer -ist diese hier fällig -

Dies ist eine Diskussion zu Grunderwerbsteuer -ist diese hier fällig - innerhalb des Forums Steuerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.11.2008, 19:53
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Grunderwerbsteuer -ist diese hier fällig -

Annahme:
Das unbebaute Grundstück A gehört den Personen B zu 50 % sowie C und D zu je 25 %.
A verkauft seinen Anteil an E. Sowohl B, C, D und E nutzen das Grundstück nicht selbst.
Fällt bei dieser Konstruktion Grunderwerbsteuer an?

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 15.11.2008, 20:09
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AW: Grunderwerbsteuer -ist diese hier fällig -

Wer verkauft denn nun wirklich seinen Anteil an E?

Wenn der Verkäufer und E nicht in gerader Linie verwandt bzw. verheiratet sind, fällt Grunderwerbsteuer an.
Ob das Grundstück "genutzt" wird, ist völlig unerheblich.
__________________
Don't worry - be happy!
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  #3 (permalink)  
Alt 15.11.2008, 20:17
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AW: Grunderwerbsteuer -ist diese hier fällig -

Gegenfrage: Wie kommen Sie auf den Trichter, dass es für die GrESt erheblich wäre, ob ein Grundstück bebaut oder selbst genutzt ist?

http://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__1.html
__________________
Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung!
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  #4 (permalink)  
Alt 15.11.2008, 20:29
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AW: Grunderwerbsteuer -ist diese hier fällig -

Îm Eifer des Gefechts ....

Richtig sollte es sein,
dass B seinen 50 %-igen Anteil an E verkauft.
B, C, D sind miteinander verwandt. E ist mit keinem der Drei verwandt.

Weiter sollten wir annehmen, dass im Kaufvertrag steht, dass die restlichen Eigentümer, als auch der neue Eigentümer jeder für sich über das gesamte Grundstück das Zwangsversteigerungsverfahren beantragen kann (als Hinweis falls dies zur Beurteilung des Sachverhalts notwendig ist)

Danke für die Hilfe schon jetzt im Voraus
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  #5 (permalink)  
Alt 15.11.2008, 20:39
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AW: Grunderwerbsteuer -ist diese hier fällig -

Ist alles unerheblich.
Es fällt Grunderwerbsteuer an!
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  #6 (permalink)  
Alt 15.11.2008, 21:12
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AW: Grunderwerbsteuer -ist diese hier fällig -

Zitat:
Weiter sollten wir annehmen, dass im Kaufvertrag steht, dass die restlichen Eigentümer, als auch der neue Eigentümer jeder für sich über das gesamte Grundstück das Zwangsversteigerungsverfahren beantragen kann (als Hinweis falls dies zur Beurteilung des Sachverhalts notwendig ist)
@ Clematis ist beizutreten, dieser SV ist unerheblich und bedarf auch keiner schriftlichen Vereinbarung. Jeder Miteigentümer kann zur Aufhebung der Gemeinschaft eine Teilungsversteigerung beantragen
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #7 (permalink)  
Alt 16.11.2008, 11:46
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AW: Grunderwerbsteuer -ist diese hier fällig -

D A N K E schön
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