Dies ist eine Diskussion zu Grunderwerbsteuer -ist diese hier fällig - innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Grunderwerbsteuer -ist diese hier fällig - Das unbebaute Grundstück A gehört den Personen B zu 50 % sowie C und D zu je 25 %. A verkauft seinen Anteil an E. Sowohl B, C, D und E nutzen das Grundstück nicht selbst. Fällt bei dieser Konstruktion Grunderwerbsteuer an? Danke |
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| AW: Grunderwerbsteuer -ist diese hier fällig - Wer verkauft denn nun wirklich seinen Anteil an E? Wenn der Verkäufer und E nicht in gerader Linie verwandt bzw. verheiratet sind, fällt Grunderwerbsteuer an. Ob das Grundstück "genutzt" wird, ist völlig unerheblich.
__________________ Don't worry - be happy! |
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| AW: Grunderwerbsteuer -ist diese hier fällig - Gegenfrage: Wie kommen Sie auf den Trichter, dass es für die GrESt erheblich wäre, ob ein Grundstück bebaut oder selbst genutzt ist? http://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__1.html
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
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| AW: Grunderwerbsteuer -ist diese hier fällig - Îm Eifer des Gefechts .... Richtig sollte es sein, dass B seinen 50 %-igen Anteil an E verkauft. B, C, D sind miteinander verwandt. E ist mit keinem der Drei verwandt. Weiter sollten wir annehmen, dass im Kaufvertrag steht, dass die restlichen Eigentümer, als auch der neue Eigentümer jeder für sich über das gesamte Grundstück das Zwangsversteigerungsverfahren beantragen kann (als Hinweis falls dies zur Beurteilung des Sachverhalts notwendig ist) Danke für die Hilfe schon jetzt im Voraus |
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| AW: Grunderwerbsteuer -ist diese hier fällig - Ist alles unerheblich. Es fällt Grunderwerbsteuer an! |
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| AW: Grunderwerbsteuer -ist diese hier fällig - Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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