Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Grunderwerbsteuer ???

Dies ist eine Diskussion zu Grunderwerbsteuer ??? innerhalb des Forums Steuerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 20.02.2008, 08:52
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 25
Keine Wertung, §jule hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, §jule hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, §jule hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, §jule hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, §jule hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, §jule hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, §jule hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, §jule hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, §jule hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, §jule hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Grunderwerbsteuer ???

Folgender Sachverhalt:

Eine Immobilie befindet sich im Zwangsversteigerungsverfahren.

Bevollmächtigter A (Vollmacht durch B erteilt) erscheint am Termin und gibt das Höchstgebot ab und bekommt den Zuschlag .
Nach Zuschlagserteilung erkärt der Rechtspfleger gegenüber A, dass seine Vollmacht so nicht ausreichend sei und er erst einmal in seinem eigenen Namen den Zuschlag erhalten werde. A erklärt sich einverstanden.
Einige Tag später tritt A sein Höchstgebot vor dem rechtspfleger vereinbarungsgemäßan B ab.

Das zuständige Finanzamt schickt sowohl A wie auch B einen Grunderwerbssteuerbescheid. A erklärt, er habe das Objekt nicht erworben.
B zahlt die Grunderwerbssteuer, das Finanzamt verweigert ihm jedoch die Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit dem Hinweis, diese werde erst erstellt, wenn auch A bezahlt.

Nach telefonischer Rücksprache verteidigt der Finanzbeamte sein Vorgehen, indem er angibt es sei ein und derselbe Sachverhalt ?????


Bitte um Eure Hilfe !!!!

Der Finanzbeamte beruft sich auf § 1 Abs 1 Nr 4.
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Grunderwerbsteuer Bei Gesamtgrundstückskauf und anschließendem Teilverkauf Steuerrecht 20.09.2009 16:36
Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Opa auf Enkelin? Steuerrecht 12.05.2009 22:07
Grunderwerbsteuer -ist diese hier fällig - Steuerrecht 16.11.2008 11:46
Bemessungsgrundlage Grunderwerbsteuer Steuerrecht 24.01.2008 18:29
Fälligkeit der Grunderwerbsteuer bei Mietkauf Immobilienrecht 26.09.2007 17:18





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Steuerrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN