Dies ist eine Diskussion zu Grunderwerbsteuer ??? innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Grunderwerbsteuer ??? Eine Immobilie befindet sich im Zwangsversteigerungsverfahren. Bevollmächtigter A (Vollmacht durch B erteilt) erscheint am Termin und gibt das Höchstgebot ab und bekommt den Zuschlag . Nach Zuschlagserteilung erkärt der Rechtspfleger gegenüber A, dass seine Vollmacht so nicht ausreichend sei und er erst einmal in seinem eigenen Namen den Zuschlag erhalten werde. A erklärt sich einverstanden. Einige Tag später tritt A sein Höchstgebot vor dem rechtspfleger vereinbarungsgemäßan B ab. Das zuständige Finanzamt schickt sowohl A wie auch B einen Grunderwerbssteuerbescheid. A erklärt, er habe das Objekt nicht erworben. B zahlt die Grunderwerbssteuer, das Finanzamt verweigert ihm jedoch die Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit dem Hinweis, diese werde erst erstellt, wenn auch A bezahlt. Nach telefonischer Rücksprache verteidigt der Finanzbeamte sein Vorgehen, indem er angibt es sei ein und derselbe Sachverhalt ????? Bitte um Eure Hilfe !!!! Der Finanzbeamte beruft sich auf § 1 Abs 1 Nr 4. |
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