Dies ist eine Diskussion zu Grenzübergang Geld deklariert - Meldung? innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Grenzübergang Geld deklariert - Meldung? angenommen jemand fährt in die sonnige Schweiz und hebt dort seine Ersparnisse von 20TE ab. Bei der Ausreise nach der BRD gibt er am Zoll alles brav an und besteigt den Zug. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob in einem solchen Fall grundsätzlich eine Kontrollmitteilung an das heimische Finanzamt erfolgen muss? Oder wird der Vorgang dann nur für die Bundesbank im Sinne der Kapitalverkehrsbilanz verwertet, so wie es auch bei einer Auslandsüberweisung erfolgt und vorgeschrieben ist? danke für einen Hinweis |
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